Ablöse

  • Guten Morgen,

    Ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage helfen.

    Ich bin aus meienr Mietwohnung ausgezogen. Bei EInzug habe ich für die Einbauküche und andere EInbauten (Bett/Schrank) in der Wohnung 2500 Euro gezahlt.

    Nun möchte meine Vermieterin die Wognung verkaufen. Es gibt daher keinen Nachmieter, nur einen Nachkäufer.

    Die Vermieterin und der Nachkäufer möchten nun beide nichts von den Einbauten zurückkaufen. Nun sitze ich auf diesen Sachen, welche teilweise fest in der Wohnung eingebaut sind und frage mich, ob es irgendeine rechtliche Handhabe in diesem Fall gibt?

    Oder ist es mein Problem, weil die Sachen theroretisch jetzt mir gehören.

    Viele Grüße und Danke für Antworten.

    Loui

  • Wenn du die Einrichtung vom vorherigen Mieter abgekauft hast, dann sind die Sachen in dein Eigentum übergegangen. Die Einbauten gehören dann nicht nur theoretisch dir. Du kannst es ausbauen und mitnehmen. Oder veröffntliche ein Inserat, z.b. in ebay-Kleinanzeigen oder Quoka oder regional, um es zu verkaufen.

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