Mietvertrag - Kündigungsfrist und Fragen

  • Hallo miteinander,

    vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Ich wohne seit knapp zwei Jahren mit einem guten Freund zusammen in einem Einfamilienhaus(stehen beide im Mietvertrag)jetzt möchte er aus heiterem Himmel ausziehen ich hingegen nur ungern!Was habe ich nun für Möglichkeiten oder muss ich seine Kündigung so hinnehmen.P.s ich alleine kann mir die Miete nicht leisten...

  • Ein Wohnungsmietvertrag kann immer nur gemeinschaftlich, d.h. von allen Hauptmietern gekündigt werden.

    Teilkündigungen eines einzelnen Hauptmieters sind nicht wirksam.

    muss ich seine Kündigung so hinnehmen.P.s ich alleine kann mir die Miete nicht leisten...

    Naja, damit beantwortet sich deine Frage ja eigentlich schon von selbst. Du willst eigentlich nicht ausziehen, kannst dir allein aber die Miete nicht zahlen.

    Das hat doch zur Folge, dass Du mittelfristig auch ausziehen musst, sofern Du nicht gerade einen Ersatz von den Mitbewohner findest, der für ihn einzieht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Frage ist,ob wir zur Beendigung des bestehenden Mietvertrages nicht beide einwilligen müssen.Angenommen ich finde in der Zeit keine mir "angemessene" Wohnung werde ich jawohl kaum vorher hier kündigen. Über so eine Situation habe ich damals leider nicht nachgedacht.Kann er denn einfach so aus dem Mietvertrag raus oder müssen wir uns da untereinander einigen z.b das einer nur kündigen kann,wenn der andere was findet oder kann er mich quasi auf den Kosten sitzen lassen und ich hab mit Rosinen gehandelt??

  • oder müssen wir uns da untereinander einigen

    Ja richtig. Ihr müsst euch einigen, zu welchem Zeitpunkt gekündigt wird. Einer allein kann nicht kündigen, wie Leipziger schon gesagt hat.

    Dein Mitbewohner kann aber auch auf Zustimmung zur Kündigung klagen bei Gericht. Daher wirst du den Kündigungszeitpunkt nicht allzu sehr hinaus zögern können. Redet miteinander, das wird helfen.

  • Wenn du die Miete allein nicht stemmen kannst, kommt eine allseits einvernehmliche Fortführung des MV mit dir als allein verbleibender M doch garnicht in Betracht.

    Damit erübrigt sich (fast) die Frage, ob du nun auch ausziehen musst: Kann sich auch dein Freund keine eigene Wohnung und weiterhin seinen Mietanteil für die ungenutzte Wohnung leisten oder will er nicht sogar gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe für alle Forderungen des alten MV haften, darf er dich (notfalls auf dem Klageweg) zur Unterschrift unter eure gemeinsamen Kündigung zwingen.
    G Toschi

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