Verkauf und Kündigung kurz nach Einzug

  • Hallo zusammen,

    mir ist folgendes in meiner Wohnung passiert. Nur ein Jahr nach Abschluss des Mietvertrages wurde das Haus aufeinmal verkauft. Der neue Eigentümer hat mir wegen Eigenbedarf gekündigt.

    Das finde ich sehr ärgerlich, Umziehen kostet Geld und ich hatte auch noch Geld in die Wohnung gesteckt. Kann ich da rechtlich irgendwie gegen vorgehen oder Schadensersatz verlangen? Der Verkauf kam unerwartet und wäre man da vorher ehrlich gewesen hätte ich ja nie Geld in die Wohnug gesteckt.

    Der Käufer hat die Kaution übernommen. Weil ich dem Verkäufer noch etwas Miete schuldig bin, hat dieser angekündigt die Kaution zurück zu halten. Darf der die Kaution nutzen um für den ehemaligen Vermieter Geld ein zu treiben nur weil es der gleiche Mietvertrag ist?

  • Kann ich da rechtlich irgendwie gegen vorgehen oder Schadensersatz verlangen?

    Da wirst Du wenig Chancen haben, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass der Verkauf bereits vor deinem Einzug feststand.

    Ich würde nur im Mietvertrag schauen, ob nicht ein Kündigungsausschluss o.ä. vereinbart wurde. Das wäre auch für den Neueigentümer bindend und er könnte nicht kündigen.

    Weil ich dem Verkäufer noch etwas Miete schuldig bin, hat dieser angekündigt die Kaution zurück zu halten.

    Der Vermieter darf sich nur im laufenden Mietverhältnis an der Kaution bedienen, wenn die Forderung unstrittig ist, d.h. wenn es einen gerichtlichen Titel gibt.

    Letztendlich ist es doch aber egal, ob Du die Miete zahlst oder die Kaution auffüllst, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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