Vorkaufsrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo liebe Forumsmitglieder, ich brauch mal dringend Rat zu unserer Mietwohnung. Mein Mann und ich haben eine Wohnung seit 2014 angemietet. Es ist ein 4-Parteienhaus und jede Wohnung gehört verschiedenen Eigenzümern oder Immobiliengesellschaften. Unser Eigentümer, der mit uns ein Mietverhältnis geschlossen hat, trilte uns letztes Jahr telefonisch mit, dass er die Wohnung an eine Immobiliengeschaft verkaufen wird und sich für uns keine weitere Änderung ergeben wird, die Miete bleibt auch erstmal gleich. Ein paar Monate später erhielten wir ein Schreiben von der Immobilenfirma mit dem Hinweis, dass unser Eigentümer die Wohnung verkauft hat und wohin wir die Miete zukünftig zu überweisen hätten. Miete ist gleich geblieben. Im März diesen Jahres rief uns ein Mitarbeiter von der Immobilenfirma an, er hätte eine Interessentin für die Wohnung und bat um einen Besichtigungstermin. Die Interessentin wollte diese Wohnung wohl als Wertangabe. Der Termin zur Besichtigung fand auch statt. Danach hörten wir erstmal nichts. Ende Mai 2018 erhielten wie ein erneutes Schreiben von der Immobilenfirma in welchem stand, dass die Eigentümerin beabsichtigt die Miete auf die ortsüblichen Mietpreise zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgte gleich um 20 %. Eine Information,ob die Wohnung nun bereits an die Interessentin verkauft wurde oder nicht, erhielten wir bis dato nicht. Wir hatten uns nun zur Mieterhöhung belesen und eine Erhöhung bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren, wäre wohl rechtens. Also stimmten wir zu. Sehe ich das richtig, dass die Miete somit in den nächsten drei Jahren nicht wieder erhöht werden darf?

    Des Weiteren erhielten wir gestern einen Anruf von der Immobilenfirma, in dem Telefonat wurde die Wohnung uns jetzt für 120.000 € (89 qm2) zum Verkauf angeboten und wir hätten jetzt wohl zwei- bis drei Wochen Zeit uns dies zu überlegen. Sie meinten, dass die Interessentin die Wohnung gern kaufen möchte und selbst einziehen möchte, also Eigenbedarf anmelden möchte. Ich vermute die Firma geht daraufhin einfach nur ihrer Pflicht nach, weil wir Vorkaufsrecht haben und fragt uns demzufolge. Zu meiner großen Sorge nun. Wir beabsichtigen nicht die Wohnung zu kaufen, erstens ist es momentan finanziell ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, da ich vor 6 Tagen gerade erst mein zweites Baby geboren habe und wir die Kinderzimmer gerade erst alles frisch renoviert haben und jetzt habe ich Angst mit unserem Baby aus der Wohnung geschmissen zu werden. Wir haben soviel renoviert in der Wohnung. Unser ursprünglicher Vermieter hat bei Einzug nicht mal ein Übergabeprotokoll mit uns gemacht, weil die Wohnung soviel Mängel vei Einzug hatte, nichts war renoviert und die Farbe bröckelte von den Wänden. Wir leben momentan also nur von dem Gehalt meines Mannes und meinem Elterngeld.

    Wenn wir die Wohnung nun beabsichtigen nicht zu kaufen und die Wohnung dann an die neue Eigentümerin verkauft wird, kann sie uns innerhalb von 3 Monaten kündigen und rausschmeißen oder wie verhält sich das rechtlich? Oder sind wir zumindest erstmal 3 Jahre sicher, weil wir der Mieterhöhung vor kurzem erst zugestimmt hatten?

    Außerdem interessiert uns mal, was mit unserer gezahlten Kaution ist, bei dem ganzen Wechsel. Und wenn wir kein Übergabeprotokoll gemacht haben, haben wir dann Anspruch auf die komplette Kaution?

    Ich wäre euch sehr dankbar für eine Antwort. Liebe Grüße.

  • und die Wohnung dann an die neue Eigentümerin verkauft wird,

    Moment mal, laut deinem Beitrag habt ihr doch schon eine Mietrerhöhung von der neuen Eigentümerin erhalten. Und das geht doch nur, wenn sie entsprechend im Grundbuch eingetragen ist.

    Oder sind wir zumindest erstmal 3 Jahre sicher, weil wir der Mieterhöhung vor kurzem erst zugestimmt hatten?

    Sicher aber nur vor einer weiteren Mieterhöhung.

  • Zitat
    Moment mal, laut deinem Beitrag habt ihr doch schon eine Mietrerhöhung von der neuen Eigentümerin erhalten. Und das geht doch nur, wenn sie entsprechend im Grundbuch eingetragen ist.

    Das stand so in dem Schreiben mit der Mieterhöhung welches von der Immobilenfirma noch kam. Eine Mitteilung, dass die Wohnung bereits verkauft wurde haben wir nicht bekommen. Das einzige was wir wissen, ist das die neue Eigentümerin die Wohnung als Eigenbedarf nutzen will, wenn sie die kauft und das wollte die Immobilienfirma angeblich nicht, fragt uns jetzt aber ob wir die für o. g. Preis kaufen wollen. Und ich weiß jetzt nicht was passiert, wenn wir dies ablehnen und nicht kaufen möchten.

  • Sicher aber nur vor einer weiteren Mieterhöhung.

    Ist es nicht so, wenn die Wohnung, in eine Eigentumswohnung nach Verkauf von der Immobilenfirma eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren gibt oder haben wir dies falsch verstanden?

  • oder haben wir dies falsch verstanden?

    Leider falsch verstanden. Die 3 Jahre gelten nur, wenn eine Wohnung zum ersten Mal in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.

    Mein Mann und ich haben eine Wohnung seit 2014 angemietet. Es ist ein 4-Parteienhaus und jede Wohnung gehört verschiedenen Eigenzümern oder Immobiliengesellschaften.

    in diesem Fall leider nicht.

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