Hallo in die Runde.
Ich bin mir nicht Sicher ob ich hier im richtigen Forenteil bin, wenn nicht, dann könnt ihr mich gerne verschieben.
Leider konnte ich hier mit der Forumssuche, noch nicht die passende Antwort auf meine Frage finden, auch das Online-Mietrecht und weitere Seiten konnten mir nicht wirklich helfen, deshalb nun hier kurz zu meinem Problem.
Wir wohnen seit über 20 Jahren schon zur Miete in einem MFH Baujahr 52, welches vom VM nur notdürftig instand gehalten wird. Reparaturen werden wenn überhaupt nur sehr ungern und auf den für ihn "billigsten" Weg erledigt, jedoch nicht ohne vorhergehende wochenlanger Verhandlungen seinerseits mit den Handwerkern um dann doch die Lösung zu nehmen welche meist die schlechteste für den Mieter ist ![]()
Nachdem wir nun jahrelang diese Vorgehensweise geduldet haben, sind wir nun nicht mehr bereit "klein" bei zugeben. Nachdem uns hier vor zwei Jahren der elektr. Dusch-Bad Boiler um die Ohren geflogen ist, hat der VM 4 Wochen lang eine Renovierung (des Bades) und Erneuerung des Boilers verhindert, weil er erst mehrere Angebote einholen musste. Wir haben das hingenommen und letztendlich die Badrenovierung (außer dem Boiler) vollständig selbst übernommen, selbstverständlich war die Boiler-Lösung nicht die die der Fachmann vorgeschlagen und befürwortet hat, sondern wie Immer, die BILLIGSTE Anschaffungskosten für ihn, wir haben uns damit arrangiert.
Jetzt allerdings ist in unserer zweiten Wohnung hier im Haus, der elektr. Duschboiler (30 ltr.) defekt, er tropft irgendwo und er muss um ausreichend Heißwasser zum Duschen zur Verfügung zu haben, auf höchste Stufe aufgeheizt werden, mal ganz abgesehen von den hohen Stromkosten, besteht dadurch ständige Verbrühungsgefahr. Wenn irgendwo im Haus eine Wasserspülung betätigt wird, liefert dieser Boiler ausschließlich „Heißwasser“ welches laut Flaschner auch unzulässig ist. Nach dem sich unser Sohn in den letzten Wochen mehrfach beim Duschen übel verbrüht hat, drängen wir nun auf eine gefahrlose Lösung des Problems und nun stellt sich wie immer unser VM quer ![]()
Laut Fachmann könnte mit einer zusätzlichen Stromleitung, welche problemlos vom Zähler gelegt werden könnte, mit Anbringung eines elktr. Durchlauferhitzers, das Problem dauerhaft beseitigt werden, da diese Lösung allerdings wohl etwas teurer erscheint als NUR ein neuer 30 ltr. Boiler, will unser VM nun dafür ein erneutes Angebot vom Fachmann haben, deshalb wende ich mich nun hiermit hilfesuchend an euch.
Was kann ich unternehmen damit der VM der „sicheren“ Lösung zustimmt und nicht wieder der billigsten? Der Flaschner hat wohl auch in seinem schriftlichen Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch bloße Erneuerung des Boilers weitere Verbrühungen NICHT ausgeschlossen sind. Muss ich die schlechteste Lösung in Kauf nehmen oder gibt es Möglichkeiten mich dagegen zu wehren, evtl. mit Mietminderung, oder gibt es irgend welche Gesetze die die wissentliche „schlechteste Lösung“ außen vor stellt?
Vielen Dank schon einmal im Voraus fürs lesen,
freundliche Grüße, Pedy