Beiträge von Pedy

    @ Mainschwimmer
    ja da hast du sicherlich Recht, ein Umzug wäre auf Dauer die bessere Lösung, ist aber leider aus Kostengründen nicht machbar.

    @ Berny
    ich weiß nicht was das im vorliegenden Fall für eine Rolle spielen soll, mit wem unser Sohn den Mietvertrag hat und an wen er die Miete bezahlt, Fakt ist, dass der Boiler defekt ist und ich hab das nur erwähnt, damit es nicht so aussieht als wären wir die Mieter der Wohnung(en) und könnten somit unseren Sohn hier duschen lassen wie er gerade möchte weil er ja zur Familie gehört, bzw. wie es unserem VM gefallen würde :(
    Hauptmieter der Wohnungen sind wir, also mein Mann und ich, die kleinere Wohnung (seit 12 Jahren) ist mit schriftlicher Erlaubnis des Hausbesitzers (VM) vor 4 Jahren von uns an den Sohn untervermietet worden, mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

    Bei meiner Frage geht es einzig und alleine darum, WIE ich ein gefahrloses Duschen in dieser Wohnung erreichen kann :rolleyes:
    Nur weil wir Mieter sind, müssen wir uns ja wohl nicht sämtliche Schikanen unseres VM gefallen lassen :mad:

    Hallo Berny,

    herzlichen Dank für die schnelle Antwort zu meinem Problem, ich habe im Zitat FETT und kursiv geantwortet, damit der Zusammenhang erhalten bleibt.

    Hallo Pedy,

    "..., welches vom VM nur notdürftig instand gehalten wird. Reparaturen werden wenn überhaupt nur sehr ungern und auf den für ihn "billigsten" Weg erledigt, jedoch nicht ohne vorhergehende wochenlanger Verhandlungen seinerseits mit den Handwerkern um dann doch die Lösung zu nehmen welche meist die schlechteste für den Mieter ist :mad:"
    WIE der VM die Mietsache instandhält ist zunächst mal seine Angelegenheit.
    Ja leider :(


    "Nachdem uns hier vor zwei Jahren der elektr. Dusch-Bad Boiler um die Ohren geflogen ist, hat der VM 4 Wochen lang eine Renovierung (des Bades) und Erneuerung des Boilers verhindert, weil er erst mehrere Angebote einholen musste. Wir haben das hingenommen und letztendlich die Badrenovierung (außer dem Boiler) vollständig selbst übernommen, selbstverständlich war die Boiler-Lösung nicht die die der Fachmann vorgeschlagen und befürwortet hat, sondern wie Immer, die BILLIGSTE Anschaffungskosten für ihn, wir haben uns damit arrangiert."
    So what? Ist ja erledigt, da Ihr es akzeptiert hattet. Und mit "um die Ohren fliegen" kann der geneigte Leser nicht sehr viel anfangen.:confused:

    Der Boiler ist tatsächlich geplatzt, er hat geheizt und geheizt und geheizt ohne abzuschalten, da ich das nicht gleich bemerkt hatte, sind die Tapeten von den Wänden gefallen und das Furnier an der Badtüre hat sich abgelöst, das ganze Haus hätte dabei abbrennen können, wenn ich nicht geistesgegenwärtig selbst die Sicherung raus gemacht hätte, nach dem Dampfschwaden und heftiges Zischen aus dem Bad gedrungen sind.

    "Jetzt allerdings ist in unserer zweiten Wohnung hier im Haus, der elektr. Duschboiler (30 ltr.) defekt, er tropft irgendwo und er muss um ausreichend Heißwasser zum Duschen zur Verfügung zu haben, auf höchste Stufe aufgeheizt werden, mal ganz abgesehen von den hohen Stromkosten, besteht dadurch ständige Verbrühungsgefahr. Wenn irgendwo im Haus eine Wasserspülung betätigt wird, liefert dieser Boiler ausschließlich „Heißwasser“ welches laut Flaschner auch unzulässig ist. Nach dem sich unser Sohn in den letzten Wochen mehrfach beim Duschen übel verbrüht hat, drängen wir nun auf eine gefahrlose Lösung des Problems und nun stellt sich wie immer unser VM quer :mad:"
    Das ist ein Mangel an der Mietsache. Ich würde dies dem VM kurz, knapp, sachlich und deutlich nachweislich schriftlich mitteilen und zeitnahe Abhilfe einfordern mit der Massgabe, dass ich die Miete mindern werde, wenn der Schaden nicht binnen 14 Tagen ab Zugang nachhaltig behoben sein sollte. Gem. § 535 BGB ist der VM zur instandhaltung der Mietsache verpflichtet.

    Das haben wir am 14.03. schon gemacht, jedoch leider ohne eine Frist zu setzen :o

    "Laut Fachmann könnte ..."
    Auf Details würde ich dem VM ggü. nicht eingehen.

    Selbstverständlich nicht, der VM braucht nicht zu wissen, dass ich beim Fachmann selbst nachgefragt habe, was sich denn nun in dieser Sache tut. :rolleyes:

    "Der Flaschner hat wohl auch in seinem schriftlichen Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch bloße Erneuerung des Boilers weitere Verbrühungen NICHT ausgeschlossen sind."
    Das Angebot hat der VM?

    Der Flaschner hat das schon bei mehreren Telefonaten mit dem VM ausdrücklich betont, trotzdem besteht der VM auf die "ausschließliche" Auswechslung des Boilers (weil die billigste Lösung). Schriftlich geht im das neue Angebot für den Boiler mit o.g. Aussage, wohl morgen per Post zu. Ich habe die Sekretärin gefragt ob ich evtl. eine Kopie des Schreibens bekommen könnte, das werde ich dann morgen erfahren.

    "Muss ich die schlechteste Lösung in Kauf nehmen oder gibt es Möglichkeiten mich dagegen zu wehren, evtl. mit Mietminderung, oder gibt es irgend welche Gesetze die die wissentliche „schlechteste Lösung“ außen vor stellt?"
    Die Mietsache HAT i.O. zu sein. Wie der VM das macht, ist seine Angelegenheit.

    Was heißt in diesem Fall genau "in Ordnung"? Wenn weiterhin die Gefahr des Verbrühens besteht auch wenn der Boiler erneuert wurde, gilt DAS DANN schon als "in Ordnung"?

    Ach ja, jetzt hätte ich es fast vergessen, selbstverständlich ist unser Sohn selbst (Unter-) Mieter in der Wohnung, bezahlt seine Miete und Nebenkosten wie alle anderen auch, hat somit wohl auch ein Recht auf einen gefahrlos funktionierenden Warmwasserspeicher. Schließlich kann ja wohl kaum verlangt werden, dass der Jung bei uns zum duschen kommt oder dass er vorher im Haus Bescheid gibt, dass niemand die Toiletten benützen darf, weil er eben mal zum Duschen muss :(

    Vielen Dank fürs Gedanken machen,
    freundlicher Gruß, Pedy

    Hallo in die Runde.

    Ich bin mir nicht Sicher ob ich hier im richtigen Forenteil bin, wenn nicht, dann könnt ihr mich gerne verschieben.

    Leider konnte ich hier mit der Forumssuche, noch nicht die passende Antwort auf meine Frage finden, auch das Online-Mietrecht und weitere Seiten konnten mir nicht wirklich helfen, deshalb nun hier kurz zu meinem Problem.

    Wir wohnen seit über 20 Jahren schon zur Miete in einem MFH Baujahr 52, welches vom VM nur notdürftig instand gehalten wird. Reparaturen werden wenn überhaupt nur sehr ungern und auf den für ihn "billigsten" Weg erledigt, jedoch nicht ohne vorhergehende wochenlanger Verhandlungen seinerseits mit den Handwerkern um dann doch die Lösung zu nehmen welche meist die schlechteste für den Mieter ist :mad:

    Nachdem wir nun jahrelang diese Vorgehensweise geduldet haben, sind wir nun nicht mehr bereit "klein" bei zugeben. Nachdem uns hier vor zwei Jahren der elektr. Dusch-Bad Boiler um die Ohren geflogen ist, hat der VM 4 Wochen lang eine Renovierung (des Bades) und Erneuerung des Boilers verhindert, weil er erst mehrere Angebote einholen musste. Wir haben das hingenommen und letztendlich die Badrenovierung (außer dem Boiler) vollständig selbst übernommen, selbstverständlich war die Boiler-Lösung nicht die die der Fachmann vorgeschlagen und befürwortet hat, sondern wie Immer, die BILLIGSTE Anschaffungskosten für ihn, wir haben uns damit arrangiert.

    Jetzt allerdings ist in unserer zweiten Wohnung hier im Haus, der elektr. Duschboiler (30 ltr.) defekt, er tropft irgendwo und er muss um ausreichend Heißwasser zum Duschen zur Verfügung zu haben, auf höchste Stufe aufgeheizt werden, mal ganz abgesehen von den hohen Stromkosten, besteht dadurch ständige Verbrühungsgefahr. Wenn irgendwo im Haus eine Wasserspülung betätigt wird, liefert dieser Boiler ausschließlich „Heißwasser“ welches laut Flaschner auch unzulässig ist. Nach dem sich unser Sohn in den letzten Wochen mehrfach beim Duschen übel verbrüht hat, drängen wir nun auf eine gefahrlose Lösung des Problems und nun stellt sich wie immer unser VM quer :mad:

    Laut Fachmann könnte mit einer zusätzlichen Stromleitung, welche problemlos vom Zähler gelegt werden könnte, mit Anbringung eines elktr. Durchlauferhitzers, das Problem dauerhaft beseitigt werden, da diese Lösung allerdings wohl etwas teurer erscheint als NUR ein neuer 30 ltr. Boiler, will unser VM nun dafür ein erneutes Angebot vom Fachmann haben, deshalb wende ich mich nun hiermit hilfesuchend an euch.

    Was kann ich unternehmen damit der VM der „sicheren“ Lösung zustimmt und nicht wieder der billigsten? Der Flaschner hat wohl auch in seinem schriftlichen Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch bloße Erneuerung des Boilers weitere Verbrühungen NICHT ausgeschlossen sind. Muss ich die schlechteste Lösung in Kauf nehmen oder gibt es Möglichkeiten mich dagegen zu wehren, evtl. mit Mietminderung, oder gibt es irgend welche Gesetze die die wissentliche „schlechteste Lösung“ außen vor stellt?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus fürs lesen,
    freundliche Grüße, Pedy

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