Schönheitsreparaturen - Übergabeprotokoll und Fragen

  • Hallo :)

    ich habe am 20.07.2018 meine alte Wohnung übergeben und ein Übernahmeprotokoll unterschrieben. Darin ist handschriftlich vermerkt, dass ich für entstandene Schäden eine Pauschale von € 350,-- entrichten soll. Die Schäden waren alle einzeln aufgezählt. Ich habe eine ordentliche Rechnung verlangt, die mir mündlich zugesichert wurde. Bis heute habe ich nichts erhalten. Heute kam eine Rechnung über € 810,--. Meine Frage: greift hier die 6 monatige Frist oder ist das Übernahmeprotokoll bindend?

    Für Antworten dankbar LG Uschi

  • Ein Übergabeprotokoll hemmt grundsätzlich nicht die Verjährungsfrist aus § 548 BGB. Ein Vermieter muss die Ansprüche also innerhalb der 6 Monatsfrist geltend machen. Eine Hemmung dieser Frist ist soweit nicht erkennbar.

  • Mal ganz unabhängig von der Verjährung von 6 Monaten. Das Protokoll ist bindend, sofern es von dir und dem Vermieter unterschrieben wurde. Es bekommt den Charakter eines Vertrags, laut dem die Schäden mit der Pauschale abgegolten sind. Das hätte der Vermieter nicht unterschreiben müssen, er hätte auch sagen können, er braucht Zeit, die Schadenhöhe festzustellen. Das hat er aber nicht. Also muss er sich jetzt mit der Pauschale zufrieden geben. Einzige Ausnahme wäre möglicherweise, falls es sich um versteckte Mängel handeln würde, die der Vermieter unmöglich bei der Übergabe hätte sehen können. Aber dann würde nun doch wieder die Verjährung greifen.

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