Mietvertrag widerrufen

  • Hallo,

    folgendes problem. Wir haben einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben (bisher nur wir). Der Mietvertrag wurde zum Vermieter geschickt das dieser den auch Unterschreiben kann. Jetzt zum problem. Aus einigen privaten gründen, besteht die möglichkeit das wir unseren Umzug doch nicht durchführen können. Besteht die möglichkeit, den Mietvertrag zu Widerrufen?

    Danke im vorraus für die Antworten. Dringend.

  • Hallo,

    folgendes problem. Wir haben einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben (bisher nur wir).

    Woher wollen Sie das wissen, wenn der Vertrag schon beim Vermieter liegt, haben Sie die Wohnung angemietet.

    Der Mietvertrag wurde zum Vermieter geschickt das dieser den auch Unterschreiben kann. Jetzt zum problem. Aus einigen privaten gründen, besteht die möglichkeit das wir unseren Umzug doch nicht durchführen können. Besteht die möglichkeit, den Mietvertrag zu Widerrufen?

    Nö, diese Möglichkeit ist im Mietrecht nicht vorgesehen. Vertrag ist Vertrag und muss von beiden Seiten erfüllt werden.

    Danke im vorraus für die Antworten. Dringend.

    Sie können diesen Vertrag sofort bis zum dritten Werktag des April kündigen, dann läuft er nur bis zum 30.06. mit allen Pflichten und Rechten.

    Sie können und sollten aber sofort mit dem Vermieter über das Problem reden, vielleicht hat der ja Verständnis für Ihre Lage und entlässt Sie (gegen Zahlung eines Schadensersatzes/Aufwandentschädigung) vorzeitig aus dem Vertrag. Aber immer daran denken, er muss es nicht, das Recht ist auf seiner Seite.

  • Hallo paulchen,
    wenn Sie eine Widerufsklausel im Ihren Mietvertrag haben, ist das eventuell eine gute Moeglichkeit. (Sonstige Widerufs - Rechte gehen ueber das Mietrecht hinaus).
    Und / Oder solange Sie noch nicht den Mietvertrag zurueck in Ihren Haenden haben (mit Unterschrift des Vermieters) ist noch nicht sicher, dass es zu einen Vertrag gekommen ist. Es sei denn, Sie haben vorher einen muendlichen Mietvertrag geschlossen. Dann ist Vertrag - Vertrag. Eine Nachfrage mit "ernsthafter" Begruendung kann eventuell eine Kuendigungzeit Verkuerzung moeglich machen. Wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Sollte er es nicht sein, dann kommt es auf die Mietvertagsgestaltung an. Da sind viele Varianten moeglich, was sehr umfangreich ist, wenn man alles aufzaehlen wollte. (Zu wenig Information in Ihrer Darstellung).

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (29. März 2011 um 21:26)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!