Sichtschutz auf dem Balkon und Mieterechte

  • Guten Tag,

    Ich hoffe das ich hier Hilfe finde.

    Wohne seit 5 Jahren in meiner ersten Wohnung, in einem Mehrfamilienhaus Komplex. Diese Wohnung verfügt über einen Balkon zur Straße (Sackgasse) hin. Seit 2 Jahren interessiere ich mich erst für den Balkon ? und richte diesen auch ein. Haben 2 Stühle und einen Tisch dort stehen, seit letztes Jahr 2 Sonnenschirme und vor ca. 1 Monat habe ich von innen am Geländer einen Sichtschutz (in der Geländerfarbe) angebracht. Habe vorher den Hausmeister gefragt ob das gestattet ist, er meinte wenn dies kein bunter ist wird da niemand was sagen. Vor 2 Wochen kam dann ein Schreiben an alle Mieter, in dem steht „das sämtliche mietereigene Gegenstände unverzüglich zu entfernen sind. Fahrräder gehören in das Fahrradhaus. Mietereigene Gegenstände sind in der eigenen Wohnung oder Kellerraum unterzubringen. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Wäscheständer, Mülleimer, Sperrmüll, etc. zu entfernen sind. Auch sind Sichtschutzverkleidungen an den Geländern nicht gestattet.“

    Ich kann absolut verstehen, wenn rote, gelbe, grüne, blaue oder weiße Sichtschutzverkleidung nicht erlaubt ist. Oder komplett zugestellte Balkone mit Wäsche wo selbst die Geländer als Anlage genommen werden ABER ich z.b halte all meine Blakonmöbel sowie Schirme und Sichtschutz, wie schon oben geschrieben in grau passend zum Geländer. Wäsche hänge ich sowieso keine draußen auf, da bin ich voll pingelig ??‍♀️

    Dürfen die Vermieter uns als Mieter das also verbieten? Ich möchte doch nur etwas Privat- und Intimsphäre. 1. zahle ich regelmäßig und pünktlich meine Miete 2. wozu hat man denn einen Balkon? 3. dient es auch zum Sonnenschutz da die Wohnungen keine Rolläden haben und ich hier die volle Mittagssonne drauf stehen habe ?

    Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

  • Optische Beeinträchtigungen kann der Vermieter durchaus untersagen, auch wenn sich dein Sichtschutz an dem Geländer orientiert.

    Es ist ja schon eine "Beeinträchtigung", wenn nur 4 von vielleicht 10 Balkonen mit einem Sichtschutz versehen sind.

    Das Aufstellen eines Sonnenschirmes kann dir der Vermieter aber nicht verbieten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Möbel oder "mietereigene Gegenstände" (was soll das heißen?) kann dir der Vermieter auch nicht verbieten, der Balkon gehört schließlich zur Wohnfläche. Das klingt aber schwer nach allgemeinem Anschreiben, ich würde das erst einmal komplett ignorieren, bevor du nicht explizit aufgefordert wirst, den Sichtschutz zu entfernen.

  • Die Möbel oder "mietereigene Gegenstände" (was soll das heißen?) kann dir der Vermieter auch nicht verbieten, der Balkon gehört schließlich zur Wohnfläche. Das klingt aber schwer nach allgemeinem Anschreiben, ich würde das erst einmal komplett ignorieren, bevor du nicht explizit aufgefordert wirst, den Sichtschutz zu entfernen.

    Der Brief ging nicht nur an mich, sondern ALLE Mieter. Ich kann bei sowas nicht mehr ruhig bleiben, weil habe hier schon vieles geduldet. Aber das, hat jetzt das Fass zum überlaufen gebracht. Ich habe mich wenige Tage später an die Verwaltung gewandt und habe morgen einen Termin mit der Vermieterin. Viele lassen es einfach auf sich zu kommen aber ich Handel jetzt.

  • Mietereigene Gegenstände sind in der eigenen Wohnung oder Kellerraum unterzubringen.

    Hier geht es doch nur darum, dass Du nicht private Gegenstände im Treppenhaus oder Keller abstellst, sondern eben in deiner Wohnung (dazu gehört auch der Balkon).

    Ich lese ich dem Auszug absolut nichts davon, dass Du nichts auf dem Balkon abstellen darfst. Lediglich der Sichtschutz wird hier thematisiert und da ist der Vermieter im Recht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zum Thema Sichtschutz habe ich im Netz ein Urteil gefunden, dass den Mieter im Recht sah, und zwar bei einem farblich unauffälligem, der nicht über die Höhe des Geländers herausragt. Ich lese in dem Auszug nichts von Treppenhaus oder Keller Leipziger, und das Thema ist schließlich "Balkon".

  • @Menemen :

    Kannst Du das Urteil bitte benennen?

    Ich lese in dem Auszug nichts von Treppenhaus oder Keller Leipziger, und das Thema ist schließlich "Balkon".

    Ich lese in dem Auszug des Schreibens auch nichts davon, dass es sich ausschließlich um den Balkon handelt. Ganz ehrlich: Wer stellt denn Fahrräder, Sperrmüll, etc. auf dem Balkon ab?

    Hier kann nur der Fragesteller weiterhelfen, wobei ich vermute, dass er das einfach falsch verstanden hat. Es geht um gemeinschaftliche Räume und den Balkon.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zum Thema Sichtschutz habe ich im Netz ein Urteil gefunden, dass den Mieter im Recht sah, und zwar bei einem farblich unauffälligem, der nicht über die Höhe des Geländers herausragt. Ich lese in dem Auszug nichts von Treppenhaus oder Keller Leipziger, und das Thema ist schließlich "Balkon".

    Genau das habe ich auch gefunden.. und mein heutiger Termin mit der Vermieterin verlief besser als geplant. Ich darf meinen Sichtschutz dran lassen weil der eben in der Farbe des Geländers ist und Wäsche dürfen wir auch aufhängen bis Handlauf Höhe.

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