Was muss der Vermieter machen?

  • Hallo,

    ich bin auf diesem Thema der totale Anfänger und suche gerade mit meiner Freundin eine Wohnung.

    Wir haben nun eine "schöne" gefunden die uns von Aufteilung und Lage super passt. Nur ist der Zustand der Wohnung nicht so toll.
    Hab schon nach Rechten und Pflichten für Mieter und Vermieter geguckt aber nichts Eindeutiges gefunden.

    In der Wohnung ist so einiges nicht ganz ok wer kommt dafür auf:

    - Türen und Tür zagen zerkratzt und Macken drin
    - Steckdosen nicht alle sauber angebracht. Fallen fast aus der Wand
    - Fliesen kaputt in der Küche ca. 2-3
    - Löcher in der Wand die verputzt werden müssten

    Der Vermieter will eine Kaution nur frage ich mich wofür?

    Ich sehe es nicht ein das ich Türen, Steckdosen und so alles neu mache und wenn ich in paar Jahren evtl. wieder auszieh hat der Vermieter alles sauber und nichts dafür getan.

    Ich hoffe Ihr versteht mein Problem vielen Dank schon mal ich hoffe auf viele gute antworten die mir weiterhelfen.

    MfG

    jonny

  • Ganz einfach, von solch einer Wohnung lässt man die Finger.

    Einzige Alternative dazu, man macht dem Vermieter den Vorschlag, die beschriebenen Schäden an der Wohnung gegen entsprechende Mietbefreiung für 1 oder 2 Monate zu beseitigen. Lassen Sie sich keinesfalls durch Versprechungen zu dieser Wohnung überreden!

    Eigentlich hätte ihr Vormieter diese Schäden an der Mietsache beseitigen müssen. Aber entweder traute sich der Vermieter nicht, dies zu fordern, oder es liegen andere Gründe vor, die Wohnung in diesem Zustand vermieten zu wollen. Fehlt nur noch ein Dummer, der das dann macht.

  • Hallo jonny22,

    es mag arrogant klingen, wenn ich sage, dass in solche "Wohnungen" recht gut Leute aus einer bestimmten Gesellschaftsschicht passen. Du kannst Dir sicherlch denken, was ich meine...:(

  • @ Mainschwimmer

    Hallo,
    danke für die Antwort. Das am Ende ich die Reparaturen machen würde wäre für mich okay.
    Nur fehlt mir halt so die Balance der Vermieter vermietet einfach weiter ohne was zu tun
    und wenn ich die Wohnung verlasse hab ich alles gemacht. Wenn ich einziehe renovier
    ich ja alles und lass nicht die Türen ungestriechen.

    Wie kann man da am besten Verhandeln das ich evtl. einen Monat Mietfrei für
    Renovierungsarbeiten bekomme plus eine Zahlung/Beteiligung an Arbeitsmaterial
    oder so?
    Ich denke da wird Er am bestem mit sich verhandeln lassen.


    @ Berny

    Vielen Dank für Deine sinnfreie Antwort. Du hast mein Problem verstanden und mir sehr weitergeholfen.

  • @ Mainschwimmer

    Hallo,
    danke für die Antwort. Das am Ende ich die Reparaturen machen würde wäre für mich okay.

    Ich denke da wird Er am bestem mit sich verhandeln lassen.

    Wie stellen Sie sich das vor? Ich kann Ihnen übers Internet keinen Crashkurs in Verhandlungstaktik geben. Da müssen Sie selbst checken, wie weit Sie mit Ihren Forderungen und Vorschlägen bei diesem Vermieter Gehör finden. Alles andere hatte ich ja bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben.

  • Beschädigte Innentüren sowie defekte Steckdosen und Fliesen zählen nicht zu den Schönheitsreparaturen. Für die Beseitigung der Schäden wäre also Ihr Vermieter zuständig.

    Falls Sie dennoch die besagte Wohnung anmieten wollen, sollten Sie darauf achten, dass die derzeit vorhandenen Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Und wenn Sie die Absicht haben einen Teil der Mängel selbst zu beseitigen sollte auch dies im Protokoll festgehalten werden zusammen mit der Lösung, die Sie mit dem Vermieter aushandeln (sei es nun Mietbefreiung oder Beteiligung des Vermieters an den Materialkosten).


  • @ Berny
    Vielen Dank für Deine sinnfreie Antwort. Du hast mein Problem verstanden und mir sehr weitergeholfen.


    Gerne!:) Falls es Dir sinnfrei erscheint, hast Du wohl bislang wenig Erfahrung (mit Mietern und Vermietern. Um es noch deutlicher zu sagen:
    Um einen VM, der sowas anbietet, würde ich einen sehr grossen Bogen machen. Wer weiss, was bei dem noch zu erwarten sein wird...:eek:

  • Hallo Jonny22,
    als Tipp kann ich Ihnen noch folgende Information mitteilen.
    Und gemaess Ihrer Darstellung kann der Paragraph 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsabschluss oder Annahme. ...so stehen Ihn Rechte wie Mietminderung nicht zu... . Das bedeutet, dass dieses Problem (der Mangel und Zustand der Wohnung) am besten schriftlich fixiert werden sollte. Entweder der Vermieter verpflichtet sich den Schaden zu beseitigen oder Sie verhandeln so, dass Sie fuer die Maengelbeseitigung entschaedigt werden.
    Sollte erstgenanntes trotzt schriftlicher Vereinbarung nicht erfolgen, dann haben Sie gemaess 536a BGB ein Recht auf Schadensersatz gemaess 536 BGB.

    Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung (551 BGB) fuer den Vermieter. Sie dient der Sicherung der Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis und aus ergebenden Ansprueche nach einer Kuendigung aus den Mietvertrag.
    Mehr wie drei Monats (Netto) Miete darf der Vermieter nicht verlangen. In der Regel kann der Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen, es ist aber auch moeglich die ganze Kaution vor Mietbeginn zu zahlen.
    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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