Garten Nutzung - Tor abgesperrt und Fragen

  • Also, ich wollte fragen ob es erlaubt ist, dass ein Nachbar einfach einen der beiden Zugänge zum garten abriegeln darf und somit den restlichen Mietern den Durchgang verwehren darf. Soweit ich weiß steht in den Mietverträgen, dass der Garten gemeinschaftlich genutzt werden darf, was jetzt angeblich nicht mehr gelten soll, weil die Wohnungen einzeln verkauft werden sollen. Was auch noch interessant zu wissen wäre ist, ob das Tor nicht allein schon offen bleiben müsste für eventuelle Einsätze wie Feuerwehr, weil die Balkone Richtung Garten sind. Mir geht es in erster Linie nur darum, dass ich immer mit meinem Hund durch dieses Tor gegangen bin, weil mein Hund nicht durch das Treppenhaus gehen kann. Das andere Tor kann ich auch nur selten durchqueren, weil dort ein anderer Hund lebt und dann dieser eben öfters rein geschickt werden müsste.

    Sorry für den langen Text, aber bevor ich irgendwo stunk mache, möchte ich eben wissen, ob ich überhaupt das recht dazu habe. Danke im voraus.

  • Soweit ich weiß steht in den Mietverträgen, dass der Garten gemeinschaftlich genutzt werden darf, was jetzt angeblich nicht mehr gelten soll, weil die Wohnungen einzeln verkauft werden sollen

    Bevor man hier eine Aussage treffen kann, müsste man wissen, was tatsächlich im Mietvertrag steht. Steht der Garten zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung? Wenn ja, darf dieser nicht abgeschlossen werden.

    Bitte nochmal den Mietvertrag prüfen.

    btw.: Was heißt denn "einen der beiden Zugänge"? gibt es noch einen weiteren Zugang, der die Nutzung des Gartens ermöglichen würde?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Klar gibt es einen 2. Zugang, aber das hatte ich ja erwähnt. Ist eben deutlich einfacher und schneller, wenn das verschlossene Tor wieder frei wäre. Zumal das verschlossene Tor ja auch Richtung Straße geht und das andere Tor ja durch den Hund "versperrt" ist.

    Im schlimmsten Fall macht ein anderer Nachbar das 2. Tor ebenfalls zu und dann kommt keiner mehr rein oder raus.

    Im Mietvertrag habe ich jetzt zwar tatsächlich nichts dazu gefunden, aber ich weiß, dass uns die Nutzung des Gartens zumindest mündlich erlaubt wurde. Der Garten wurde bisher auch von anderen Mietern mit benutzt.

  • In meinen Augen hast du schlechte Karten. Die Nutzung vom Garten ist 1. noch möglich, wenn auch umständlicher und 2. vertraglich nicht zugesichert, aus dieser mündlichen Erlaubnis kann schnell ein "geduldet, bis zum Widerruf" werden.

    Was auch noch interessant zu wissen wäre ist, ob das Tor nicht allein schon offen bleiben müsste für eventuelle Einsätze wie Feuerwehr, weil die Balkone Richtung Garten sind.

    Wenn da nirgends steht "Feuerwehrzufahrt" dann ist das gar kein Problem.

    Das andere Tor kann ich auch nur selten durchqueren, weil dort ein anderer Hund lebt und dann dieser eben öfters rein geschickt werden müsste.

    Warum ist ein anderer Hund ein Problem? Stellt er eine reale Gefahr für dein Hund dar, indem er ihn anfallen würde oder hast du nur keine Lust auf die Kläfferei?

  • Die Hunde vertragen sich nicht und daher müsste man immer mit den anderen Nachbarn absprechen, dass sie ihren Hund rein schicken müssen. Ist eben auf Dauer sehr nervig für beide Parteien.

    Wenn es für das verschlossene Tor keine Lösung gibt, ist das wirklich sehr ärgerlich.

    Trotzdem danke für die schnellen Antworten.

  • Wahrscheinlichkeit hat sich an der Rechtslage nichts geändert, aber wie befürchtet sind jetzt beide Tore geschlossen und mein Hund kann nicht mehr durch den Garten raus. Durchs Treppenhaus kann sie nun auch nicht mehr, weil sie wohl schmerzen hat und ihr die Treppe angst macht.

    Jetzt bleibt mir ehrlich absolut nichts mehr, außer meinen 30 kilo+ schweren und dazu unhandlichen Hund irgendwie runter zu tragen, oder den Hund direkt ab zu geben. (Eine Rampe würde nicht funktionieren, weil sie die Treppe allgemein schon meidet. Man sieht dem Hund die Angst deutlich an. ) Da es wohl keine Lösung für dieses Problem gibt, frage ich lieber erneut ob es noch Hoffnung gibt, oder mein Hund hier der einzige wirkliche geschädigte, durch die Schließung der Tore, bleibt.

  • In meinen Augen wird sich hier keinen Anspruch auf die Benutzung der Tore herleiten können. Man müsste vllt nochmal mit dem Vermieter darüber sprechen und die Lage verdeutlichen oder man einigt sich mit einen der Nachbarn für ein Schlüssel zum öffnen des Tores.

    Der Vermieter muss nicht die Hundehaltung ermöglichen, wenn es nicht gerade im Mietvertrag zugesichert worden ist.

  • Ich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Wenn eine gemeinschaftliche Nutzung des Gartens vertraglich geregelt ist, kann niemand das Tor verschließen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn eine gemeinschaftliche Nutzung des Gartens vertraglich geregelt ist

    Leider wurde das nur mündlich vereinbart, dass macht die ganze Sache ein wenig komplizierter.

    Außerdem hört es sich ein wenig danach an, dass der Garten genutzt werden kann, nur dass man durch den Garten nicht mehr raus auf die Straße kann.

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