Kleinreparatur am Heizkörper

  • Hallo,

    wer trägt die Kosten für eine Kleinreparatur am Heizkörper? Dabei handelt es sich um die Reparatur einer Undichtheit am Entlüftungsventil bzw. -verschraubung in Höhe von 95€. Ich habe in drei Jahren als Mieter kein einziges Mal die Heizung entlüftet bzw. entlüften müssen. D.h. meiner Meinung nach ist die Entlüftung nicht den direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt (Kleinreparaturklausel). Außerdem wäre die Wartung bzw. Instandhaltung der Heizung nicht Verantwortung des Vermieters?

    Ich freue mich über eure Meinungen

    Danke :)

  • Das Ventil unterliegt in der Theorie zwar dem Zugriff des Mieters, allerdings wohl nicht ständig. Ich würde ebenso behaupten, dass dies Sache des Vermieters ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke! :) Das Heizkörperventil wäre dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt. Aber die Entlüftung? Mein Vermieter behauptet diese erfüllt die Kleinreparaturklausel, ich sehe es aber nicht so. Denn wie oft wird ein Heizkörper entlüftet? Ich habe diese nicht Mal angefasst. Unter häufigem Zugriff verstehe ich was anderes. Außerdem wäre das Entlüften (als Teil der Instandhaltung der Heizung) nicht Verantwortung des Vermieters?

  • Auch ich würde es grundsätzlich verneinen wollen, zu selten entlüftet man dafür.

    Jedoch habe ich nur ein Urteil gefunden, wo es um die Entlüftung einer Heizung geht, welche nur mit Spezialwerkzeug möglich war und der Zugriff auch außerhalb der Wohnung, da wurde es abgelehnt. Nicht gesagt wurde, dass das allgemein nicht dazu gehört.

    Daher könnte man auch argumentieren, dass das Ventil potentiell den ständigen Zugriff vom Mieter liegt, weil er da täglich ran kann. Nicht so liegt es zum Beispiel, wenn etwas innerhalb der Heizung oder den Thermostat liegt. Aber so ein Ventil kann jederzeit mit einem normalen Imbusschlüssel (oder wie die Dinger auch genau heißen mögen) bedient werden vom Vermieter, auch wenn es in der Regel nicht der Fall ist.

    Daher sehe ich die Sache zwar grundsätzlich positiv für dich, aber eben nicht so wirklich ganz eindeutig. Man sollte sich dann überlegen, ob man das Risiko eines Rechtsstreites eingehen möchte, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.

  • Danke euch alle für die ausführlichen Antworte. Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht. Lust und Zeit ein Rechtsstreit einzugehen ehrlich gesagt noch weniger ?. Man fühlt sich aber irgendwie vom Vermieter ausgeraubt. Ich sehe gerade in der Rechnung der Reparatur, dass dabei der Entlüftungsstopfen neu abgedichtet wurde. Nur Dichtungsmaterial erscheint als Position in der Rechnung. Das Entlüftungsventil selber würde nicht geraucht. Der Rest sind Arbeitszeit und KFZ. Wäre in dem Fall das Dichtungsmaterial nicht ein Gegenstand innerhalb der Heizung?

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