Hallo,
wer trägt die Kosten für eine Kleinreparatur am Heizkörper? Dabei handelt es sich um die Reparatur einer Undichtheit am Entlüftungsventil bzw. -verschraubung in Höhe von 95€. Ich habe in drei Jahren als Mieter kein einziges Mal die Heizung entlüftet bzw. entlüften müssen. D.h. meiner Meinung nach ist die Entlüftung nicht den direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt (Kleinreparaturklausel). Außerdem wäre die Wartung bzw. Instandhaltung der Heizung nicht Verantwortung des Vermieters?
Ich freue mich über eure Meinungen
Danke ![]()