Hallo an allem,
Letztens hat meinen Vermieter (über einen Brief) mich zur Bezahlung des 100 € als mein teil des Kleinreparaturenkosten aufgefördert. Der Brief verwies auf Kleinrepartaurklausel im Mietvertrag (siehe unten im rot).
Angehängte Rechnung beschrieb die Reparatur als "defektes Heizgerät überprüft. Kabelschuh auf Steckputz neu montiert. Ausdehnungsgefäß und Überstörmer ausgetauscht. Defektes Heizkörperventil erneuert."
Nach mein bestem Wissen, die Kleinreparaturklausel muss sich auf diejenigen Teile der Mietsache beschränken, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen (vgl. BGH VIII ZR 91/88). Nichts ausßerdem Heizkörperventil kommt in meinem direkten Zugriff.
Zudem behauptete der Vermieter dass ich im Mietvertragstehend folgende Klausel nochmal lesen soll:
"Der Mieter tragt die Kosten far in den Mietraumen anfallende Kleinreparaturen. Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleiner Schaden an den Installationsgegenstanden fur Elektrizitat, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und TurverschlOssen sowie den Verschlusseinrichtungen der Fensterladen. Der Mieter tragt die Reparaturkosten bis zu 100 Euro pro Einzelfall. Pro Mietjahr ist der Aufwand Mr den Mieter auf hOchstens 8% der jahrlichen Nettokaltmiete begrenzt."
Die Frage ist, ist der Vermieter berechtigt in diesemfall um Beitragung zum Kleinreparaturkosten zu verlangen? Wenn nicht, wie soll ich dieses Thema weiter umgehen?