Dann muss dein Vermieter die komplette Rechnung bzahlen, so wie es in meinem Link #2 nachzulesen ist.
Nur damit dieses Thema vollig hinter uns ist, könnten Sie auch bestätigen ob der Vermiter für die oben erwähnte Reparatur (
defektes Heizgerät überprüft. Kabelschuh auf Steckputz neu montiert. Ausdehnungsgefäß und Überstörmer ausgetauscht. Defektes Heizkörperventil erneuert.) eine Konstenübernahme überhaupt verlangen kann? Wenn z.b. die Rechnung auch unter 100€ wäre? Da die untergenommene Arbeit richtet sich auf Bestandteilen die nicht unter direkten Zugriff von mir kommen (Das Heizgerät selber wurde repariert). Und egal welche Bestandteilen unter Kleinreparaturklausel aufgelistet stehen, die Klausel beschränkt sich nur auf die jenigen die gesetzlich zugelassen sind (der geyser ist nicht einer davon).
Auf Ihres Antwort werde ich mich ziemlich freuen.
Mfg