Türöffner funktioniert nicht

  • Hallo,

    ich wohne in einem Mietshaus mit vier Mietparteien im 1.OG. Im kompletten Haus funktioniert die Schließanlage bzw. der Türöffner nicht. Die Gegensprechanlage funktioniert, die Klingel auch. Nur eben der Türöffner nicht. Mich stört es nicht allzu sehr, aber auf Dauer nervt es. Über mir im 2.OG wohnt eine 90 jähre Oma alleine. Die stört das ganz schön, traut sich aber nichts zu sagen, weil unser Vermieter ein Choleriker ist mit dem man einfach nicht normal reden kann.

    Ich hatte ihm jedenfalls am 12.2. per SMS geschrieben, dass im kompletten Haus der Türöffner nicht geht. Er hat es zwar gelesen, aber nicht drauf reagiert. Vier Wochen drauf habe ich ihm erneut geschrieben, dass der Türöffner immer noch nicht geht. Er hat es gelesen, aber nicht darauf reagiert. 2 Wochen später musste was anderes an unserem Haus renoviert werden und im selben Zuge sollte ein Elektriker kommen und die Anlage reparieren. So hat er es mir gesagt. Das ist jetzt 3 Wochen her und der Türöffner geht immer noch nicht.

    Was kann ich denn da tun? Miete mindern? Frist setzen? Selber Elektriker holen und ihm die Rechnung stellen? Ich meine, es ist nur ein Türöffner, aber es regt ja jede Mietpartei im Haus auf und eigentlich muss er sich ja darum kümmern. Aber ihn stört das anscheinend kein bisschen.

  • Was kann ich denn da tun? Miete mindern? Frist setzen? Selber Elektriker holen und ihm die Rechnung stellen?

    Die Rechte treffen alle zu und dazu gesellt sich noch ein Zurückbehaltungsrecht. Aber das Zurückbehaltungsrecht + Mietminderung dürften nicht groß ausfallen und sollten zur Sicherheit immer mit einem Anwalt oder zumindest dem Mietverein abgeklärt werden. Das sollte auch für die Ersatzvornahme gelten.

    Wichtig ist, dass jeder Mieter welcher diese Rechte wahrnimmt, dem Vermieter im Verzug setzt, dass kann nicht ein Mieter für alle tun. Also zunächst einen Brief aufsetzen (in diesen können sich mehrere Mieter zusammentun) und Frist setzen, am besten gemeinsam in den Briefkasten einwerfen, sonst Einwurfschreiben vornehmen.

    Sollte darauf keine Reaktion erfolgen, können die Rechte von den jeweiligen Mietern wahrgenommen werden. Bei der Ersatzvornahme gilt aber auch wieder, dass diese nur für Mieter zutreffen, die den Vermieter in Verzug gesetzt haben.

  • Mmh, ich weiß nicht so recht, ob ich die anderen Mietparteien da mit reinziehen soll, bzw was die von dem Vorschlag halten. Die Oma oben drüber hat eh angst, das ihr er ihr die Miete erhöht, sobald sie etwas sagt (was er theoretisch könnte um den Mietpreis anzupassen)...

    Ich würde ihm eigentlich eher alleine ein Schreiben schicken wollen... Ich muss mich mal schlau machen, um wie viel ich theoretisch die Miete mindern könnte.

    Meinst du mit Zurückbehaltungsrecht das zurückhalten der Miete?

    Ich habe mir überlegt, ob ich nicht erstmal seiner Frau eine eMail schreibe. Vielleicht reagiert er ja dann. Die im Mietvertrag angegebene eMail Adresse ist nämlich die seiner Frau.

    Einmal editiert, zuletzt von Jack Torrence (17. April 2019 um 09:32)

  • Ich muss mich mal schlau machen, um wie viel ich theoretisch die Miete mindern könnte.

    Das wird gesagt nicht viel sein. Aber google einfach mal Mietminderungstabellen + Gegensprechanlage, da wirst du dann fündig. Aber das sind Einzelfallentscheidungen, ob das wirklich dein Richter auch so sehen würde irgendwann.


    Meinst du mit Zurückbehaltungsrecht das zurückhalten der Miete?

    Genau, das ist aber auch begrenzt. Hier gibt es weitere Infos: Zurückbehaltungsrecht Mietzins bei Mängel

  • Ok, danke. Da muss ich mal schauen, ob sich da irgendeine andere Lösung findet. Wenn ich die Miete zurück behalte, dann droht er mir eh wieder wie üblich mit Kündigung und führt sich künstlich auf, was mir denn einfällt... Das ist mir die Sache nicht wert. Aber wich werde mich trotzdem mal schlau machen, bzw. versuche es erstmal über seine Frau.

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