Beiträge von andrschmidt

    Da hier laut Mietvertrag keine starren Fristen vorliegen, muss nur gestrichen werden, wenn es objektiv nötig ist. Meist sieht man erst den genauen Zustand der Wände, wenn die Möbel nicht mehr stehen.

    Objektiv? Wie soll das gehen? Ist doch immer eine Ansichtssache.
    Ich habe alles weiß gelassen, wie es am Anfang war.
    Du meinst wahrscheinlich, wenn man Ränder hinter den Möbeln sieht, oder sowas, richtig?

    Also gestrichen wurde auf jeden Fall. Das habe ich ja mit meinen eigenen Augen gesehen :)

    Es ist aber immer wieder von unterschiedlichen Auslegungen die Rede.
    Bei mir steht zum Beispiel drin: "...wird im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen angemessen und erforderlich sein..."

    Und durch das "Allgemeine" relativiert sich das wieder mit der Frist und könnte doch zulässig sein.

    Dein Link hat mir da ehrlich gesagt auch nicht viel weiter geholfen

    Schönen guten Tag,

    ich bin neu hier im Forum. Bitte entschuldigt wenn die Frage so schonmal gestellt wurde, aber ich habe über die Suchfunktion nichts gefunden.

    Also, folgendes steht bei mir im Mietvertrag

    Ich wohne seit September 2009 in der Wohnung und ziehe dieses Jahr im Sommer schon wieder aus. Es sind also nichtmal ganz 24 Monate, die ich hier gewohnt habe.

    Muss ich nun streichen, oder nicht? Oder anteilig für einen Anstrich durch eine Firma bezahlen?

    Es heißt ja auch ".....sie gelten nicht, wenn und soweit aufgrund des Zustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsreperaturen nicht erforderlich ist."

    Meiner Meinung nach sind die Räume in gutem Zustand. Direkt vor meinem Einzug wurde alles neu gestrichen.

    Habt ihr einen Rat für mich?

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