Einbauküche demontieren für Reperatur

  • Hallo,

    Unsere Vermieter Gesellschaft hat Elektro Arbeiten angekündigt. Von den Handwerkern, die im Nebenhaus schon tätig sind, haben wir erfahren, dass die Küche zum großen Teil demontiert werden muss. Da wir uns vor ca. 4 Jahren eine neue Einbauküche gekauft und montiert lassen haben, sind wir nun etwas überfordert. Erstens können wir die Küche nicht demontieren, da uns einfach das Wissen dazu fehlt, zweitens wir sie gar nicht wieder so zusammen bekommen, wie sie ursprünglich war.

    Da auch angekündigt wurde, dass die Starkstromdose für den Herd und die dazugehörigen Kabel bis zum Sicherungskasten erneuert werden soll, die Kabel jedoch nicht Unterputz, sondern mit Kabelschacht Überputz gelegt werden, werden dadurch auch Beschädigungen an der Küche selbst stattfinden. Z.b. an der Arbeitsplatte, da diese plan an der Wand anliegt. Die neu verlegten Kabel müssen ja irgendwo durch.

    Nun meine Fragen. Wer ist für die Demontage und Montage der Küche zuständig ? (Die Küche ist unser Eigentum)

    Müssen wir, bedingt durch die Arbeiten und Verlegung neuer Kabel, Beschädigungen an der Küche hinnehmen?

    Abschließend muss ich dazu sagen, dass die Handwerker schon verlauten lassen haben, das Sie die Küche nicht demontieren, um Schäden zu vermeiden. Man teilte uns mit, wir wären dafür zuständig. Stimmt das ?

    Danke für Eure Antworten

    Einmal editiert, zuletzt von eLm99 (12. April 2019 um 21:25)

  • Wer ist für die Demontage und Montage der Küche zuständig ?

    Der Vermieter, ihr habt nur eine Duldungspflicht, keine Mitwirkungspflicht.

    Müssen wir, bedingt durch die Arbeiten und Verlegung neuer Kabel, Beschädigungen an der Küche hinnehmen?

    Bedingt ja, aber die für euch entstehenden Schäden muss der Vermieter voll kompensieren.

  • Der Vermieter, ihr habt nur eine Duldungspflicht, keine Mitwirkungspflicht.

    Bedingt ja, aber die für euch entstehenden Schäden muss der Vermieter voll kompensieren.

    Danke für die Antwort. Gibt es dazu Gesetzestexte / Paragraphen die du mir verlinken könntest. So kann ich gegen den Vermieter ordentlich argumentieren. Ich selber habe leider nichts gefunden oder habe mich bei der Suche nicht wirklich gut angestellt. Es sieht jedoch besser aus, bei der Argumentation mit korrekten Aussagen dazustehen, als zu sagen, dass hat mir jemand im Forum geschrieben.

    Danke

  • Es ist nicht sinnvoll, dein Tun oder Nicht-Tun dem Vermieter juristisch zu begründen. Denn das wäre dann persönliche Rechtsberatung für den Vermieter, was du vom Gesetz her gar nicht darfst, und zweitens kannst du ihm im ungüstigen Fall damit auch Informationen geben, die er zu seinem Vorteil nutzen kann. Der Vermieter kann sich bei einem Anwalt juristisch beraten lassen um zu wissen, was er tun darf oder tun muss.

    Für dich genügt es also, wenn du dem Vermieter sagst, dass du die Küche nicht demontieren wirst, weil das nicht deine Pflicht ist, und er das bitte veranlassen möchte.

    Rechtsgrundlage für die Duldungspflicht ist §555a Abs.1 BGB.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (13. April 2019 um 11:56)

  • Grundsätzlich geht es hier um die Duldungspflicht aus § 555a BGB. Da kann man bereits mit dem Wortlaut argumentieren, der von einer Duldung und nicht von einer Mithilfe spricht.

    Sollte sich der Vermieter weigern, sollte man sich versuchen zu einigen und aufeinanderzugehen, falls das auch scheitert sollte man eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Denn Einzelumstände könnten immer zu einer anderen Einschätzung gelangen.

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