Hallo in der Runde. Ich komme in meinem Anliegen nicht weiter und habe meal eine Frage. Wieviel kann ich an Miete kürzen wenn der Vermieter nicht einlenkt. Anwalt und so ist für mich in erster Linie kein Weg da es blöderweise auch mein Chef ist.
Die Wohnung habe ich dieses Jahr neu bezogen ab 1.4 2019 und ist auch ein Erstbezug.
Folgende Mängel.
Treppe 3.50m hoch Trittstufe nur 18,5cm tief somit nicht DIN.
Ein Auf und Abstieg ist nicht gefahrlos zu meistern da man nur mit Zehenspitzen aufsetzt und schon einige kleine Abstürze geschehen sind. Zudem bestehen die Treppe Wangen aus 2 Teilen die sich auch schon maßgeblich spreizen. So das die Gefahr besteht diese in der Mitte durchbricht.
Gäste WC keine Lüftungsklappe installiert. (100er Loch in der Aussenwand) somit kalt und unbeheizbar. Trotzdem Habe ich eine Belehrung zum richtigen heizen und lüften bekommen.
Riss in der Glasscheibe der Eingangstür(, vom Vermieter verschuldet)
Da der Vermieter alles der Wohnungsgesellschaft als Verwalter übertragen hat wurden diese bei Wohnungsübergabe angezeigt und auch letztlich noch einmal bei beiden Seiten schriftlich angezeigt. Der Verwalter meint nur laut Brief sie können nichts machen. Wir sollen dem Vermieter Bescheid geben. Würde zur gleichen Zeit getan. Nur bekommen wir keine Antwort. Bin für Antworten sehr dankbar.