Kündigung eines Hauptmieters in einer Wohngemeinschaft

  • Hallo liebes Forum,

    ich und mein Mitbewohner wissen einfach nicht mehr weiter und deshalb möchte ich mich heute an euch wenden, in der Hoffnung, dass ihr uns helfen könnt.

    Also, folgendes Problem:
    Ich und mein Mitbewohner wohnten mit einer guten Freundin in einer WG, die dann aber aus beruflichen Gründen ausziehen musste.
    Danach haben wir uns einen neuen Mitbewohner gesucht, der aber nach ein paar Monaten wieder ausziehen wollte.
    Der Vermieter hat ihn darauf aus dem Vertrag entlassen und nun sollen wir den 3.Mietanteil übernehmen - ist das rechtlich gesehen korrekt?

    Ich hab gelesen, dass er uns hätte nur alle 3 kündigen können, da wir alle als Hauptmieter im Mietvertrag drinne stehen - ein Anwalt meinte aber heute, dass er Recht bekommen würde.
    Ich frag mich nur, wieso ?

    Wir haben nicht mal unterschrieben, dass wir damit einverstanden sind, dass er auszieht.

    Außerdem soll ich noch eine Nebenkostenabrechnung von 2009 bezahlen, obwohl ich zu der Zeit nichtmal in der Wohnung gewohnt habe - muss ich das bezahlen (mein Mietbewohner hat diese Kosten mit verursacht) odernur mein Mitbewohner und seine Ex-Mitbewohner?

    Wäre echt nett, wenn ihr uns helfen könntet ... der droht schon mit Anwalt und sowas.

    LG

  • Hallo Demi-God;

    vorab: Dein RA und der VM haben recht.

    "Danach haben wir uns einen neuen Mitbewohner gesucht, der aber nach ein paar Monaten wieder ausziehen wollte.
    Der Vermieter hat ihn darauf aus dem Vertrag entlassen und nun sollen wir den 3.Mietanteil übernehmen - ist das rechtlich gesehen korrekt?"
    Ja, denn jeder der (augenblicklichen) Mieter schuldet im Aussenverhältnis die gesamte Miete, die gesamten Nebenkosten und im Falle des Falles auch Instandsetzungskosten.
    Wie die einzelnen Mieter das unter sich im Innenverhältnis aufteilen ist interne Angelegenheit.

  • Hallo Demi-God,
    das Sie und Ihr Mitbewohner noch Mieter sind, haben Sie die Miete (bitte Mietvertrag kontrollieren ueber die Miethoehe) zu zahlen.

    Wenn alle Mieter als Hauptmieter in einem Mietvertrag stehen, dann muessen alle Mieter kuendigen bzw. gekuendigt werden. Und danach kann ein neuer Mietvertrag mit den verbleibenden Mietern abgeschlossen werden.
    Es besteht auch die Moeglichkeit eine Aufhebungsvereinbarung zu treffen. Hiebei muessen aber auch alle Mieter die im Mietvertrag stehen beteiligt werden.

    Leider nicht zu erkennen worauf "er Recht bekommen wuerde"?

    In Bezug auf die Betriebskostenabrechnung ist noch interessant zu wissen, ob Ihr Vormieter vom Vermieter eine schriftliche Aufforderung zu Bezahlung der Nebenkosten erhalten hat. Oder ob jetzt erst eine Betriebskostenabrechnung von 2009 erfolgt ist. Sollte letztes der Fall sein, so ist der Anspruch der Vermieters auf die Betriebskosten von 2009 nicht rechtens, da sein Anspruch mit den Ablauf des Abrechnungsjahres bzw. durch die Pflicht zur Abrechnung, nicht mehr besteht. (Es sei den, er hat die Verspaetung nicht zu vertreten)

    Der Paragraf 421 BGB ist auch noch zu beachten "Gesamtschuldner".

    Leider ist nicht deutlich zu erkennen, wie Ihr Mietvertag gestaltet ist. In Bezug auf Hauptmieter, Mietwohnung, WG, Untermiete, Miethoehe, Beko Zahlung, Haftung gegenueber den Vermieter usw.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (27. März 2011 um 13:19)


  • Leider ist nicht deutlich zu erkennen, wie Ihr Mietvertag gestaltet ist. In Bezug auf Hauptmieter, Mietwohnung, WG, Untermiete, Miethoehe, Beko Zahlung, Haftung gegenueber den Vermieter usw.
    D-D-I

    Naja wir sind halt alle 3 (bz,. jetzt 2) Hauptmieter und zahlen alle einen gesamten Betrag.
    Die eigentliche Frage, die sich mir stellt ist folgende:

    Hätten wir einem Auszug der 3.Mietpartei nicht zustimmen müssen oder ist das irrelevant - immerhin verlagert der Vermieter die Kosten auf uns um, ohne das wir zugestimmt hätten?

    Und wie stehen die Chancen, sowas vor Gericht zu gewinnen - immerhin haben wir unseren Mietanteil immer pünktlich bezahlt.

    Dazu kommt, dass der Vermieter uns jetzt aus der Wohnung schmeißen möchte (obwohl er nie richtig abgemahnt hat - der hat zum Teil sogar falsch adressierte Briefe uns zukommen lassen, in der z.B. unsere Wohnung als Geschäft aufgeführt wurde).
    Als Begründung hat er den Mietrückstand aufgezählt (aber zählt das, wenn vorher nie darauf hingewiesen wurde - muss dazu sagen, dass sich der Vermieter nur dann kümmert, wenn er endlich Geld sehen will ... aber auch keinen Moment vorher).

    Und ich habe gelesen, dass eine firstlose Kündigung trotzdem 2 Wochen vorher erfolgen muss - stimmt das ?

    Und wenn ja, kann man dann etwas dagegen unternehmen, dass er uns am 18.03. geschrieben hat, dass er uns zum 31.03. kündigen will (das sind nur 13 Tage)?

    LG und Danke für eure Hilfe

  • Demi-God:

    "Hätten wir einem Auszug der 3.Mietpartei nicht zustimmen müssen oder ist das irrelevant - immerhin verlagert der Vermieter die Kosten auf uns um, ohne das wir zugestimmt hätten?"
    Der VM verlangt zurecht von den verbliebenen Mieter(n) die gesamte Miete, ebenso evtl. auch eine BK_Nachzahlung. Jeder Mieter ist voll, also zu 100%, verantwortlich.

    "Und wie stehen die Chancen, sowas vor Gericht zu gewinnen"
    Sehr sehr schlecht.

    "Dazu kommt, dass der Vermieter uns jetzt aus der Wohnung schmeißen möchte"
    Er wird nicht schmeissen, sondern den MV fristlos kündigen, da Ihr mehr als 2 MM im Rückstand seid.

    "(obwohl er nie richtig abgemahnt hat - der hat zum Teil sogar falsch adressierte Briefe uns zukommen lassen, in der z.B. unsere Wohnung als Geschäft aufgeführt wurde)."
    Das ist alla balla. Er MUSS natürlich korrekt adressieren, und Ihr müsst nachweislich das Kündigungsschreiben mit seiner Originalunterschrift bekommen.

    "Als Begründung hat er den Mietrückstand aufgezählt"
    Richtig.

    "(aber zählt das, wenn vorher nie darauf hingewiesen wurde - muss dazu sagen, dass sich der Vermieter nur dann kümmert, wenn er endlich Geld sehen will ... aber auch keinen Moment vorher)."
    Ist uninteressant, Abmahnungen sind hier nicht erforderlich, lies bitte hier: Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    "Und ich habe gelesen, dass eine firstlose Kündigung trotzdem 2 Wochen vorher erfolgen muss - stimmt das ?"
    Njet. Fristlos heisst fristlos. Üblich ist jedoch, 10-14 Tage Zeit zu geben wegen dem Auszug und die Mietsache zur Rückgabe in den vertragsgemässen Zustand zu versetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (28. März 2011 um 16:15)

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