Kündigung Wohnung - Umzug - Vermieter nicht erreichbar und Fragen

  • Hallo, ich habe mich in das ganze Thema schon ein wenig eingelesen, allerdings ist es doch recht knifflig, bei mir geht es um Folgendes:

    Ich wohne seit Ende 2018 in meiner jetzigen Wohnung und möchte nun zum 01.05.2019 (haben die Wohnung sehr kurzfristig bekommen) ausziehen, da ich mit meiner Freundin zusammenziehen möchte. Das Problem ist allerdings der Vermieter, dieser ist nämlich sehr unzuverlässig. Er geht nicht ans Telefon und kümmert sich sonst auch wenig um die Wohnungen (eine Wohnung steht seit zwei Jahren leer und das mit geöffneten Fenstern, bei weiteren Mietern ist die Heizung ausgefallen und erst nach zwei Monaten war der Vermieter erreichbar. Deweiteren hat er nie eine Nebenkostenabrechnung an keinen der Mieter geschickt). Jetzt habe ich per Einschreiben mit Rückschein meine Kündigung zum 31.07.2019 zu seiner angegeben Adresse geschickt, erfahre aber heute von einer Mieterin das er an dieser Adresse wohl schon 4 Jahre nicht mehr wohnt. Ich würde wohl gerne einen Nachmieter suchen und zum 01.05.2019 ausziehen, aber was soll ich den tun wenn er nicht erreichbar ist? Zudem weiß ich nicht ob bei ihm jemals die Kündigung ankommt.

    Ich hoffe mir kann geholfen werden.

    Liebe Grüße

  • Ein Vermieter meldet sich ganz schnell, wenn man die Mietzahlungen einstellt ;)

    Nein, im Ernst....

    Ich würde hier in zwei Schritten vorgehen:

    1. Schritt: Stelle die Kündigung nochmals zu, allerdings als Einwurf-Einschreiben und nicht als Einschreiben Rückschein.

    Wenn das Schreiben nicht zurückkommt, bzw. Du in der Sendungsverfolgung erkennst, dass der Brief eingeworfen wurde, ist alles perfekt.

    2. Schritt: Wenn das Einwurf-Einschreiben mit dem Vermerk "nicht zustellbar" zurückkommt: Du kannst nach § 185 ZPO eine öffentliche Zustellung beim Amtsgericht durchführen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn das Einwurf-Einschreiben mit dem Vermerk "nicht zustellbar" zurückkommt: Du kannst nach § 185 ZPO eine öffentliche Zustellung beim Amtsgericht durchführen.

    Diese Möglichkeit gilt nur für amtliche Dokumente wie Klageeröffnung, Mahnbescheid etc. Das Gericht ist kein öffentlicher Zustelldienst für jedermann.

  • Diese Möglichkeit gilt nur für amtliche Dokumente wie Klageeröffnung, Mahnbescheid etc. Das Gericht ist kein öffentlicher Zustelldienst für jedermann.

    Da irrst Du und kannst hierzu im Zweifel auch Google befragen.

    Unabhängig davon haben wir das schon etliche male so praktiziert, allerdings von Seiten des Vermieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Du kannst nach § 185 ZPO eine öffentliche Zustellung beim Amtsgericht durchführen.

    §§ 132 II BGB iVm 185 ff ZPO, so viel Zeit muss sein.

    Wenn das Einwurf-Einschreiben mit dem Vermerk "nicht zustellbar" zurückkommt:

    Teilweise wird zusätzlich verlangt, dass beim Einwohnermeldeamt eine Abfrage erfolgen muss, aber dass wird dann jeweils das Gericht entscheiden.

    Das Gericht ist kein öffentlicher Zustelldienst für jedermann.

    Stimmt, darum benennt § 132 II BGB ja auch Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, damit eine öffentliche Zustellung erfolgen kann.

  • Unabhängig davon haben wir das schon etliche male so praktiziert, allerdings von Seiten des Vermieters.

    Ja schon, glaube ich dir ja auch.

    Aber dabei hast du dann zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Empfänger zu ermitteln bis hin zur Einwohnermeldeamt Abfrage.

    Und das ist auch erforderlich, dass die öffentliche Zustellung funktioniert.

    Aber du nennst die Ultimo Ratio Methode gleich als zweiten Schritt und dadurch kommt es so rüber, also wäre das Gericht ein allgemeiner Zustellservice. Deshalb mein Einwand.

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