Kündigungsfristen zu bestimmten Zeitpunkten

  • Hallo!

    Ich werde nächsten Monat in eine WG ziehen. Der Vertrag ist unbefristet. Der Mieter hat allerdings die Klausel hinzugefügt „das Mietverhältnis kann jeweils zum 15.3 und 15.9 eines jeden Jahres gekündigt werden“. Ist eine solche Klausel erlaubt? Weil grundsätzlich sagt die Regelung ja, dass der Mieter keine Fristen setzen darf die zu seinem Gunsten sind. Da viele Studenten zu den angegebenen Zeitpunkten die Stadt wechseln bzw. hinzuziehen ist das doch zu seinem Gunsten? Da nur zu den genannten Zeitpunkten die Zahl der WG-Suchenden enorm groß ist.

    Ich benötige für meine Masterarbeit 7 Monate (von Mai bis Ende November), somit müsste ich bis 15.3 weiter als Mieter bestehen. Der Vermieter meinte zwar, dass dies kein Problem sei mit der Kündigung im November, ich würde mich jedoch sicherer fühlen wenn ich auch weiß, dass ich nicht darauf sitzen bleibe. Mündliche Beschlüsse sind ja eher schwer zu beweisen wenn ein schriftlicher Vertrag besteht.

    Liebe Grüße

  • Ich bin der Meinung diese Klausel ist unwirksam. Wenn man nicht in einem Studentenwohnheim oder ähnliches wohnt gelten die normalen Regelungen und diese sind für den Mieter ungünstig, weil die Kündigungsfristen verlängert werden können.

  • Ist eine solche Klausel erlaubt?

    In einem Studentenwohnheim ist diese Klausel erlaubt, bzw. üblich. Ein privater Vermieter kann sich diese Vertragsfreiheit nicht erlauben. Das deutsche Mietrecht kennt solche Klauseln nicht.

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Gibt es dazu einen passenden Paragraphen oder ähnliches? Ich konnte bisher bei meinem Stöbern leider nichts passendes finden.

    Es ist ein privater Vermieter der ein Haus besitzt und dieses als WG für andere vermietet, also kein Studentenwohnheim.

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