Beiträge von Page92

    Hallo!

    Ich werde nächsten Monat in eine WG ziehen. Der Vertrag ist unbefristet. Der Mieter hat allerdings die Klausel hinzugefügt „das Mietverhältnis kann jeweils zum 15.3 und 15.9 eines jeden Jahres gekündigt werden“. Ist eine solche Klausel erlaubt? Weil grundsätzlich sagt die Regelung ja, dass der Mieter keine Fristen setzen darf die zu seinem Gunsten sind. Da viele Studenten zu den angegebenen Zeitpunkten die Stadt wechseln bzw. hinzuziehen ist das doch zu seinem Gunsten? Da nur zu den genannten Zeitpunkten die Zahl der WG-Suchenden enorm groß ist.

    Ich benötige für meine Masterarbeit 7 Monate (von Mai bis Ende November), somit müsste ich bis 15.3 weiter als Mieter bestehen. Der Vermieter meinte zwar, dass dies kein Problem sei mit der Kündigung im November, ich würde mich jedoch sicherer fühlen wenn ich auch weiß, dass ich nicht darauf sitzen bleibe. Mündliche Beschlüsse sind ja eher schwer zu beweisen wenn ein schriftlicher Vertrag besteht.

    Liebe Grüße

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