Hallo.
Leider muss ich jetzt mich jetzt auch mit Mietrechtsfragen auseinander setzen. Meine Wohnung im 3-Familienhaus hat einen neuen Eigentümer, die alten sind verstorben und laut Testament sollte es verkauft werden und der Erlös ist an die Erben gegangen.
Der neue Eigentümer hat jetzt ein Brief geschrieben indem er folgendes schreibt:
... Um die Mietverträge zu schreiben, zu unterzeichnen und mit Ihnen gewisse Themen anzusprechen, Reperaturen auf dem Dach, Garage streichen und auch das es in Zukunft nur eine Nebenkostenpauschale geben wird und keine NKabrechnung.
Ich habe mich ja eingelesen in das Thema, aber trotzdem noch Fragen:
- Muss es unbedingt einen neuen Mietvertrag geben wegen der Umstellung von der Abrechnung zur Pauschale?
- Falls ja, dann habe ich ja auch keinen längeren Kündigungsschutz (seit 14 Jahren Mieter) weil der Vertrag neu aufgesetzt wird, oder kann man in den neuen Vertrag dann das alte Einzugsdatum eintragen?
- Darf der neue Eigentümer dann mit dem neuen Vertrag die Miete gleich höher festlegen als die gesetzliche Begrenzung?
- Wie soll ich mich am besten verhalten? Erstmal um Bedenkzeit bitten, erklären ich will erstmal Rücksprache mit Mieterbund etc. halten, oder kategorisch den neuen Vertrag ablehnen, weil ja neuer Eigentümer nicht gleich neuer Vertrag gilt. Möchte natürlich nicht Stunk mit ihm anfangen, aber alles Gefallen lassen möchte ich mir auch nicht.
- Termin ist am kommenden Donnerstag - kann ich da noch auf die schnelle in einen Mieterverein gehen bzw. eine Mietrechtsschutzversicherung abschließen?
Gruß und mit besten Dank
Micmac