Eingentümerwechsel - neuer Eigentümer will neue Mietverträge aufsetzen

  • Hallo.
    Leider muss ich jetzt mich jetzt auch mit Mietrechtsfragen auseinander setzen. Meine Wohnung im 3-Familienhaus hat einen neuen Eigentümer, die alten sind verstorben und laut Testament sollte es verkauft werden und der Erlös ist an die Erben gegangen.

    Der neue Eigentümer hat jetzt ein Brief geschrieben indem er folgendes schreibt:

    ... Um die Mietverträge zu schreiben, zu unterzeichnen und mit Ihnen gewisse Themen anzusprechen, Reperaturen auf dem Dach, Garage streichen und auch das es in Zukunft nur eine Nebenkostenpauschale geben wird und keine NKabrechnung.

    Ich habe mich ja eingelesen in das Thema, aber trotzdem noch Fragen:

    - Muss es unbedingt einen neuen Mietvertrag geben wegen der Umstellung von der Abrechnung zur Pauschale?

    - Falls ja, dann habe ich ja auch keinen längeren Kündigungsschutz (seit 14 Jahren Mieter) weil der Vertrag neu aufgesetzt wird, oder kann man in den neuen Vertrag dann das alte Einzugsdatum eintragen?

    - Darf der neue Eigentümer dann mit dem neuen Vertrag die Miete gleich höher festlegen als die gesetzliche Begrenzung?

    - Wie soll ich mich am besten verhalten? Erstmal um Bedenkzeit bitten, erklären ich will erstmal Rücksprache mit Mieterbund etc. halten, oder kategorisch den neuen Vertrag ablehnen, weil ja neuer Eigentümer nicht gleich neuer Vertrag gilt. Möchte natürlich nicht Stunk mit ihm anfangen, aber alles Gefallen lassen möchte ich mir auch nicht.

    - Termin ist am kommenden Donnerstag - kann ich da noch auf die schnelle in einen Mieterverein gehen bzw. eine Mietrechtsschutzversicherung abschließen?

    Gruß und mit besten Dank

    Micmac

  • Muss es unbedingt einen neuen Mietvertrag geben wegen der Umstellung von der Abrechnung zur Pauschale?

    Das braucht keinen neuen Vertrag, wenn ihr das vereinbart funktioniert das auch. Man kann Verträge auch modifizieren.

    Falls ja, dann habe ich ja auch keinen längeren Kündigungsschutz (seit 14 Jahren Mieter) weil der Vertrag neu aufgesetzt wird, oder kann man in den neuen Vertrag dann das alte Einzugsdatum eintragen?

    Dieser Schutz bleibt bestehen.

    Darf der neue Eigentümer dann mit dem neuen Vertrag die Miete gleich höher festlegen als die gesetzliche Begrenzung?

    Ich würde nein sagen, das wäre eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften.

    Wie soll ich mich am besten verhalten?

    Schau dir den neuen Vertrag an, wäge ab, ob die Nachteile den eventuellen Ärger überwiegen. Du musst aber keinen neuen Mietvertrag zustimmen, das bleibt ganz alleine dir überlassen.

  • Super darkshadow, vielen herzlichen Dank.
    Bleibt da noch die Frage ob man sich kurzfristig einem Mieterverein anschließen kann?

    Kann man das auch erst dann tun wenn es Streitigkeiten gibt?

  • Kann man das auch erst dann tun wenn es Streitigkeiten gibt?

    Da erkundigst du dich einfach beim deinem Mietverein vor Ort. Einige haben Monatsgebühren, andere Jahresgebühren, da würde sich dann etwa abwarten nicht lohnen.

  • Ich behaupte mal, dass Du mit einem neuen Mietvertrag schlechter gestellt bist, als mit dem neuen.

    Ich wage nämlich zu bezweifeln, dass solche Dinge, wie Schönheitsreparaturen, Kleinstreparaturen, etc. in dem Altvertrag wirksam vereinbart worden sind.

    Es muss ja auch einen Grund geben, warum der Vermieter einen neuen Vertrag will.

    Kategorisch ablehnen würde ich das allerdings nicht. Ich würde mir das Exemplar mal anschauen und dann ggfs. mit einem Mieterverein o.ä. besprechen.

    Noch besser wäre natürlich ein Fachanwalt für Mietrecht. Das lohnt sich aber nur, wenn eine entsprechende Rechtschutzversicherung besteht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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