renovierung des bades wer trägt die kosten

  • mein bad ist aus den 70er jahre und der vermieter hat noch nie renovierungsmanssnahmen durchgeführt. ich hab mich beschwert und der vermieter will jetzt für 6000- 8000 euro das bad neu renovieren. das bad ist sehr klein 4 oder 5 qm2 neue dusche, neue fliesen und fussboden soll neu geflisst werden. 11% der kosten will der vermieter auf mich verlegen. dagegen würde ich dann aber angehen. mit einem fachanwalt für mietrecht ( habe fotos und video von dem bad gemacht)

    ich sag dem vermieter zu das er die arbeiten ausführen kann. zu der kostenübernahme der 11% sag ich erstmal gar nichts höchstens mündlich wenn er genau nachfragt. das wird man dann sehen wenn das bad fertig ist.

    der vermieter will wenn ich richtig verstanden habe die miete um 60 euro erhöhen bis die 11% bezahlt sind also 600-800 euro

  • der vermieter will jetzt für 6000- 8000 euro das bad neu renovieren. das bad ist sehr klein 4 oder 5 qm2 neue dusche, neue fliesen und fussboden soll neu geflisst werden. 11% der kosten will der vermieter auf mich verlegen. dagegen würde ich dann aber angehen. mit einem fachanwalt für mietrecht ( habe fotos und video von dem bad gemacht)


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  • diese 11% ist das jährlich oder einmalig 11% der renovierungsarbeiten
    weil meine miete ist nur 300 euro warm und da 60 euro draufschlagen und bei jeder neuen renovierung wird die miete teuer das geht gar nicht


    ich war schon bei einem pro bono anwalt von einer sozialen einrichtung der aber nur beratung macht.

    der hat mir dazu geraten es drauf ankommen zu lassen die kosten das klärt man nach der renovierung wenn ich jetzt anfange das zu diskutieren wer die kosten übernimmt dann überlegt es sich der vermieter nur und dann wird das bad nicht so schön renoviert.

  • Tja, da denke ich, dass man diesen Anwalt von p** b*** getrost vergessen kann, denn vom Mietrecht scheint der keinen blassen Schimmer zu haben.

    Ein Bad, und sei es noch so klein, stellt nach den angegebenen Arbeiten eine für den Mieter objektive Verbesserung dar und erhöht den Wohnwert beträchtlich. Also kann der Vermieter die anfallenden Kosten, vorausgesetzt er schlägt den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Weg ein, mit 11% auf die Jahresmiete aufschlagen.

    Will oder kann man diese Kosten nicht stemmen, dann sollte man rechtzeitig Bescheid sagen, denn ein Aussitzen kann teuer werden, wenn der Vermieter das Gericht bemüht.

    Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte

    Man kann als Mieter nicht einerseits eine Wohnwertsteigerung verlangen, andererseits so tun, als ob einen die Kosten nicht interessieren.

  • dann wird die miete aber immer teuerer weil irgentwann sind immer neue renovierungskosten oder reparaturen fällig. und grad bei mietern die eigentlich nicht die wohnung wechseln wollen kann man da munter drauf los die preise erhöhen. und dann beim nächsten mieter dann wieder niedriger machen ich kann sagen das ich diese
    11 % jährlich nicht zahlen würde vieleicht eine vergleichszahlung 11% einmalig.


    bei einem 40 jahre alten bad kann man auch streiten ob es eine modernisierung oder eine sanierung des bades ist. eine sanierung müste dann der vermieter die kosten übernehemen

    2 Mal editiert, zuletzt von platino (23. März 2011 um 17:54)

  • dann wird die miete aber immer teuerer weil irgentwann sind immer neue renovierungskosten oder reparaturen fällig.

    Mieterhöhungen gibt es nur, wenn der Vermieter wie in Ihrem Fall den Wohnwert erhöht, oder Maßnahmen ergreift, die Heizenergie einsparen. Wenn Sie meinen Link oben gelesen hätten, müsste es Ihnen eigentlich einleuchten, was Ihr Mieter darf (und was nicht).

    und grad bei mietern die eigentlich nicht die wohnung wechseln wollen kann man da munter drauf los die preise erhöhen.

    Nö, kann man nicht. Bitte lesen Sie zum Thema im Mietrechtslexikon und nölen Sie hier nicht so rum. Wegen Ihnen werden mit Sicherheit keine Gesetze geändert.

    und dann beim nächsten mieter dann wieder niedriger machen ich kann sagen das ich diese
    11 % jährlich nicht zahlen würde vieleicht eine vergleichszahlung 11% einmalig.

    Quatsch, 11% der Kosten auf die Jahresmiete macht bei 7.000.- € eine Mieterhöhung von 770,- € im Jahr.


    und ich würd auch erst mit den füssen voran aus der wohnung gehen und mein tot wär teuer

    Für wen wäre der teurer, doch nur für Sie, denn den bezahlen Sie mit dem Leben.

  • kann sein wär aber ziemlich teuer und ich glaub nicht das man die kosten dafür aufbringen will :)

    und das gesetz ist nicht die allmacht auch der staat mit seiner konsumgesellschaft die nur auf kosten der umwelt lebt diskriminiert und ausgrenzt ohne arbeitsamt gäb es zum beispiel gar keine arbeitslosen. ohne staat hätte jeder mehr als 150000 mehr geld. ein team kann kann solche argumente sehr gut als flugblätter verteilen in großstädten zum beispiel. aber ich hab die erfahrung gemacht das man im i-net nur aufgerieben wird. weil im wahren leben geht es eh ganz anders zu. da hilft das i-net nicht sondern behindert nur

    3 Mal editiert, zuletzt von platino (23. März 2011 um 18:24)

  • also verpiss dich alter verrecke missgeburt


    Bei Selbstgesprächen kannste auf Interpunktion gerne verzichten, denn das Gesülze musst ja schliesslich nur Du verstehen.

  • kann sein wär aber ziemlich teuer und ich glaub nicht das man die kosten dafür aufbringen will :)

    Du kommst in die Sperrholzkiste und wirst zum Krematorium gefahren. Okay, das kostet, wird aber von der Gemeinschaft der Steuerzahler gerade noch bezahlt.

    ohne arbeitsamt gäb es zum beispiel gar keine arbeitslosen.

    Diesen Satz sollte man sich merken. Hier hat ein echter Philosoph gesprochen.

    da hilft das i-net nicht sondern behindert nur

    Kann es sein, dass du das mit der Behinderung falsch verstanden hast und hier von dir auf andere schließt?

    also verpiss dich alter verrecke missgeburt

    So, und jetzt ist Schluss mit lustig. Mach dich vom Acker oder der Admin zeigt dir, wie man deinen Account löscht!

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