Hallo zusammen,
folgende Situation:
Wir leben in einem 3-Familienhaus, mit 2 langfristig vermieteten Wohnungen (EG, 1.OG) und einer (vorherig nicht vermieteten Wohnung, diese stand länger frei). Nun war die letzten Wochen reger Betrieb vom Vermieter in der Wohnung. Wie es sich nun herausstellt wird diese nun als Ferien, Montage, Seminar, Urlaubsort im Internet angeboten und die ersten Mieter sind auch schon da. Da ich leider in einem vorherigen Mietverhältnis zum Ende eine gleiche Situation hatte (nächtliche Ruhestörung, Dreck und Müll der hinterlassen wurde, dauerndes Geklingel etc.), habe ich hierzu nun folgende Fragen:
Vermieter hat Schloss am Keller zum Waschraum ausgebaut
Der Vermieter hat das Schloss zum Waschraum ausgebaut, dieser wurde von unseren Nachbarn und uns immer geschlossen gehalten aus Versicherungsgründen (Zugang zu privaten Kellern, Heizungsanlage etc.). In der Wohnungsanzeige gibt es zwar keinen Hinweis auf die Nutzung hiervon, allerdings besteht für meine Frau und mich der Punkt das eventuell manche die Geräte unten einfach verwenden. Was könnte man hier tun?
Dauernd Fremde im Haus
Mir persönlich schmeckt es nicht alle paar Tage wieder neue Leute im Haus rumlaufen zu haben! Ausserdem wer bereits im Hausflur bzw. Keller ist kommt halt auch recht einfach in andere Wohnungen wenn er denn will.
Reinigung
Der Vermieter kassiert eine Reinigungsgebühr für die Wohnung, allerdings haben wir keinen der das Treppenhaus reinigt, dies machen wir mit den Nachbarn abwechselnd laut Hausordnung. Somit müssten WIR den Dreck der Durchgangsleute mit säubern. Wie sieht hier die rechtliche Situation aus? Bzw. muss man dies dulden?
Ruhestörung
Wie bereits geschildert habe ich leider schlechte Erfahrungen mit xxxxxx vorher sammeln dürfen, daher befürchte ich das einige Mitmenschen über die Stränge schlagen werden (für mich steht es schon fest). Da alle Parteien berufstätig bzw. kleine Kinder haben sehe ich hier enorme Probleme aufkommen. Vom andauernden Klingeln und Fragen der Urlaubsmieter mal abgesehen.
Meines Wissens nach sind unsere Rechte dagegen etwas zu unternehmen was die Kurzzeitvermietung anbelangt relativ stark eingeschränkt, daher meine Fragen:
- Miete unter Vorbehalt ankündigen und überweisen? Ist dies eine Möglichkeit um sich abzusichern bei Ruhestörung? (Mietminderung geht ja nicht da noch kein Grund vorliegt)
- Mieterschutzbund beitreten?
- Ausziehen?
Was mich auch überrascht hat das der Vermieter nichtmal eine Ankündigung noch sonst ein Gespräch hierzu gesucht hat, sondern uns vor vollendete Tatsachen gesetzt hat. Was können wir unternehmen?
Vielen Dank und viele Grüße
Hammerhand
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Grace