Hausverkauf ohne Übergabe - Mieter zieht aus - Übergabe

  • Guten Tag.

    Ich wohne seit 25 Jahren in einem Einfamilienhaus zur Miete. Vor einem halben Jahr wurde das Haus verkauft und mir wurde vom neuen Eigentümer wegen Eigenbedarfs gekündigt. Der neue Eigentümer hat das Haus zweimal besichtigt und danach den Kaufvertrag unterschrieben. Es gab kein Übergabeprotokoll. Wenn ich Ende September ausziehe, muss ich das Haus ja irgendwie übergeben. Theoretisches Beispiel: Im Schlafzimmer ist ein tiefer Kratzer im Parkett, der schon bei meinem Einzug 1994 vorhanden war. Aber wonach will sich der neue Eigentümer richten? Woher will er wissen, welche Beschädigungen er mitgekauft hat und welche sind erst nach seinem Kauf neu entstanden sind? Wir funktioniert so etwas, wenn es beim Hauskauf kein Übergabeprotokoll gab?

    StefanN

  • Aus deiner Sicht betrachtet ist es das Gleiche, als wenn du ausziehst, ohne dass das Haus verkauft worden wäre. Das macht für die Übergabe keinen Unterschied.

    Und dabei ist es nun so, dass du normalerweise ein Protokoll zum Einzug haben solltest, in dem die bereits vorhandenen Schäden dokumentiert werden. Mit diesem Protokoll kannst du nachweisen, welche Schäden schon vorhanden waren.

    Das ist auch dann wichtig, wenn der Vermieter nicht gewechselt hat. Denn nach Jahren erinnert man sich ja nicht mehr, und dann wärst du auch beim alten Vermieter in der Nachweispflicht, welche Schäden vorhanden waren. Daher sagte ich anfangs, dass der Verkauf keinen Unterschied macht.

    Wenn es nun kein Protokoll vom Einzug geben sollte, in dem die Schäden dokumentert sind, dann kannst die dies natürlich auch anderweitig nachweisen, beispielsweise durch Zeugen.

    Woher will er wissen, welche Beschädigungen er mitgekauft hat und welche sind erst nach seinem Kauf neu entstanden sind?

    Für dich ist nicht relevant, welche Schäden zwischen dem Kauf und der Rückgabe des Hauses entstanden sind. Sondern es zählt dene gesamte Mietzeit. Der neue Eigentümer tritt in das Mietverhältnis ein, als wie wenn es keinen Verkauf gegeben hätte. Du kannst also für alle selbst verursachten Schäden haftbar gemacht werden, die während deiner gesamten Mietzeit entstanden sind. Aus diesem Grund war es nicht erforderlich, für den Verkauf ein Protokoll zu machen.

    Wofür du nicht haften musst sind Verschlechterungen und Abnutzungen durch den ganz normalen Gerauch des Hauses. Im Laufe der Jahre ist nun mal manches "abgewohnt". Dafür musst du nicht aufkommen. Dahr muss man sich dann die Beanstandungen bei der Rückgabe des Hauses genauer anschauen.

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