Nachbarin hält sich nicht an Nachtruhe

  • Hallo liebes Forum,

    leider habe ich ein Problem mit meiner Nachbarin über mir und wollte einfach mal ein paar Meinungen dazu hören.

    Diese hat bereits vor längerer Zeit die Angewohnheit entwickelt morgens vor Ende der Nachtruhe (22-7Uhr) ihre Wohnung zu saugen. Meist beginnt sie zwischen 6.15/6.30Uhr. Was ich nicht verstehe ist, dass sie sie dann noch so lange zu Hause ist und erst zur Arbeit fährt wenn die Nachtruhe vorbei ist. Sie hätte also genug Zeit, außerdem ist sie schon immer nachmittags zu Hause. Mir ist es eigentlich egal was meine Nachbarn so treiben, jedoch würde ich gerne morgens in ruhe schlafen. Oft fängt sie eine halbe Stunde vor Ende der Nachtruhe mit ihrem Haushalt an, es kam aber auch schon vor, dass sie um fünf angefangen hat. Damals habe ich sie darauf aufmerksam gemacht, hat sie aber wenig interessiert. Führe nun seit ca. 2 Monaten ein Protokoll um es an den Vermieter weiter zu leiten.

    Übertreibe ich, bin ich zu kleinlich? Jedoch sind die Ruhezeiten ja in der Hausordnung festgehalten und unterschrieben worden.

    Habe auch schon überlegt erstmal einen ganz allgemeinen Aushang ins Treppenhaus zu hängen und auf die Ruhezeiten hinzuweisen. Oder lieber lassen?

    Nochmal möchte ich die Nachbarin nicht auf ihr Verhalten hinweisen, da sie ja eh ganz genau Bescheid weiß.

    Schon einmal vielen Dank für eure Rückmeldungen :)

    LG

    Skuld

  • Also soweit mir bekannt gilt die Nachtruhe von 22:00 - 6:00 Uhr im allgemeinen. Ob eine Hausordnung das aushebelt wäre ich mir nicht so ganz sicher.

  • Hallo!

    Übertreibe ich, bin ich zu kleinlich? Jedoch sind die Ruhezeiten ja in der Hausordnung festgehalten und unterschrieben worden.

    Und, was steht bei euch in der Hausordnung? Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und

    endet um 6 oder 7 Uhr morgens.

    Gruß




  • Hallo!

    Grace

    ja, ich meine natürlich die Nachtruhe. In der Hausordnung steht 22-7Uhr.

    :-)dark Sicher kann man sich im Haus wegen 45 Minuten extrem unbeliebt machen,

    kein Problem. Man kann die Sache auch anders betrachten, jeder hat einen anderen

    Tagesablauf und die Einteilung ist anders. Nachbarschaft bedeutet auch Toleranz!

    Alltagsgeräusche in einem Haus sind normal und Staubsaugen gehört nicht zu den

    Aktivitäten, die einer besonderen Zeit unterworfen sind, wie Hämmern, Bohren und

    Rasenmähen.

    Gruß



  • Ob eine Hausordnung das aushebelt wäre ich mir nicht so ganz sicher.

    Eine Hausordnung kann die Nachtruhe verlängern, aber nicht verkürzen. Das natürlich auch nur im angemessenen Rahmen, aber die Nachtruhe bis 7 Uhr auszuweiten ist rechtlich gar kein Problem. Der Unterschied besteht weiterhin das keine Ordnungswidrigkeiten, sondern nur ein Verstoß gegen das Mietrecht besteht.


    Übertreibe ich, bin ich zu kleinlich?

    Das kann man kaum Beantworten so richtig. Auf der einen Seite hat Grace Recht, man muss wegen 45 Minuten jetzt keinen Aufstand mache. Auf der anderen Seite kann ich Menschen verstehen, die einen leichten Schlaf haben und dann noch eventuell Schichtdienst haben, ja die sollen ausschlafen können, wenn es der Mietvertrag zulässt. Man glaubt es kaum, es gibt auch Mieter (für teure Wohnungen, weil die haben ne Wahl) die ihre Wohnung auch nach sowas auswählen.

    Außerdem weißt man nicht, wie laut der Staubsauger ist, wie lange gesaugt wird, wie gut gedämmt ist. Wir haben ja keine Vorstellung davon, was bei dir unten ankommen.

    Am Ende steht das Recht aber auf deiner Seite. Ruhezeiten im Mietvertrag sind einzuhalten.

  • Hallo!

    Führe nun seit ca. 2 Monaten ein Protokoll um es an den Vermieter weiter zu leiten.

    Zum Lärmprotokoll noch Folgendes! Zwingend notwendig hierbei sind folgende Angaben:

    • Art des Lärms
    • Datum
    • Dauer des Lärms
    • Intensität des Lärms
    • Uhrzeit
    • Verursacher des Lärms

    Es sollten auch Zeugen für die Ruhestörung vorhanden sein, die sollten dann

    ebenfalls im Lärmprotokoll benannt werden und durch eigenhändige Unterschrift

    bestätigen, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.

    Gruß



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