Beiträge von Kaffeemensch

    Guten Morgen,

    bei mir schaut es derzeit wie folgt aus: Durch Fugenschäden im Bad, ist es zu starkem Schimmelbefall direkt an der Wand dahinter gekommen, wo das Bett steht. Die Fugenschäden sind entstanden, da das Badezimmer mehrere Jahre lang nicht gewartet wurde. Es ist eine 1-Zimmer-Wohnung, bei der das komplette Badezimmer, samt Badewanne, Toilette, Waschbecken usw., entfernt werden muss. Außerdem muss der Boden aufgerissen werden. Kurz gesagt: Die Wohnung ist nicht bewohnbar, deswegen wohne ich derzeit bei meinem Vater. Ich habe mit meinem Vermieter schon eine Mietminderung um 50 % vereinbart und würde die Wohnung gerne kündigen und so lange gar keine Miete mehr bezahlen. Mehrere Gutachter waren bei mir, die mir geraten haben, schnellstmöglich aus der Wohnung rauszugehen.

    Meine Fragen sind nun folgende:

    - Darf ich fristlos kündigen?

    - Wenn ja, bis wann muss die Wohnung dann geräumt sein?

    - Muss ich meinen Vermieter - trotz der Qualität des Vorfalls - schriftlich darauf hinweisen, dass ich keine Miete mehr bezahle?

    Freundliche Grüße

    Guten Abend,

    ich habe bald einen neuen Vermieter. Die Wohnung wurde im Sommer bereits verkauft. Ich lese öfter, dass kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden muss. Reicht es also, dass ich nur die Bankdaten vom neuen Vermieter entgegennehme und zukünftig die Miete an ihn überweise?

    Worauf muss ich noch achten, wenn ich einen neuen Vermieter bekomme? Wenn Mieterhöhungen oder Modernisierungen angekündigt werden, hab ich dann Zeit, zu prüfen, ob das nötig bzw. rechtens ist? Oder muss ich mündlich sofort zusagen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Ich habe gestern meine Vermieterin darauf aufmerksam gemacht, dass die Nachtspeicher hier keine Seriennummer besitzen und ich nicht nachschauen kann, ob da Asbest eingebaut wurde. Sie meinte zu mir, dass sie da nichts tun könne, da sie keine Möglichkeiten hat rauszufinden, um was für einen Nachtspeicherofen es sich handelt. Später, als mir die Mängel an den Nachtspeichern auffielen, hat sie mir gesagt, dass sie die nächsten Wochen keine Zeit hat um sich diese anzuschauen. Als ich ihr gesagt habe, dass ich es sogar erwäge zum Mieterschutzbund zu gehen, meinte Sie, dass ich das tun soll, was ich für richtig halte. Zum 01.01.2018 wurde die Wohnung verkauft.

    Ich habe besitze zwei Speicher, bei jedem der Nachtspeicheröfen fehlen einige Dichtungen, eine Seite einer der beiden Öfen klappert sogar und ist nicht richtig befestigt. Außerdem befinden sich Dellen an den Seiten, wo die Gitter sitzen. Bei einem Nachtspeicher fällt der Regler ab. Für mich ist die Gefahr zu hoch, dass aus einem der beiden Öfen Asbest freigesetzt wird in dem Zustand wenn ich heize. Andererseits laufe ich Gefahr, dass es hier schimmelt wenn ich nicht heize. Mir sind die Hände gebunden, sodass ich am liebsten raus will und mir direkt eine neue Wohnung suchen will.

    Welche Möglichkeiten habe ich hier? Kann ich meine Vermieterin auch rechtlich belangen? Kann ich fristlos kündigen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Guten Abend,

    ich wohne nun seit Anfang März in dieser Wohnung und hatte vorher noch nie mit Nachtspeicheröfen zu tun gehabt. Da es jetzt allmählich kälter wird, hab ich mich ein wenig in Nachtspeicheröfen eingelesen. Oft wird erwähnt, dass Nachtspeicheröfen, die bis 1977 in Wohnungen verbaut wurden, auch Asbest beinhalten. Im Internet gibt es Seriennummern mit denen man abgleichen kann, ob der Nachtspeicherofen asbesthaltig ist. Auf meinem Nachtspeicher, befindet sich keine Seriennummer, deswegen hab ich mich an meinen Vermieter gewandt, der mir gesagt hat:"Ich kann da leider nichts machen." Ich habe das Gefühl, dass sich mein Vermieter aus der Affäre ziehen will, da die Wohnung zum 01.01.2018 verkauft wurde.

    Welche Rechte habe ich? Muss mein Vermieter mir diesbezüglich Auskunft geben können? Es ist sehr kalt und sonst riskiere ich auch Schimmel in meiner Wohnung.

    Vielen Dank im Voraus.

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