Liebes Forum,
ich habe die Wohnung meiner verstorbenen Mutter zum 31.05.19 gekündigt.
Die Wohnung wurde 1993 renovierungsbedürftig bezogen. Die Renovierungsarbeiten wurden von meinen Eltern übernommen. Im damaligen Mietvertrag standen damals starre Klauseln zu Schönheitsreparaturen. Der damalige Vermieter kann bestätigen, dass die Wohnung unrenoviert und zum Teil auch renovierungsbedürftig übernommen wurde. Es steht leider nicht im alten Mietvertrag.
2006 wechselte der Besitzer und er legte meinen Eltern einen neuen Mietvertrag vor, den sie auch unterschrieben haben.
Dort heißt es nun wie folgt.
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter:
Der Mieter hat während der Dauer des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen au seine Kosten auszuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehört: Das Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren und Außentüren von innen, sowie der übrigen Holzteile.
Die Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Zweck und Art und Benutzung der Mieträume auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist.
Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen -Regel Renovierungsfristen - der Fall:
Küche Bad 3 Jahre, Rest alle 5 Jahre, Türen, Heizkörper usw. alle 7 Jahre
Die Arbeiten müssen in fachmännischer Qualitätsarbeit – handwerksgerecht – ausgeführt werden. Das Holzwerk darf nur weiß oder cremefarben gestrichen werden, Heizkörper und Heizrohre sind weiß zu streichen. Der Anstrich an Decken und Wänden hat in weiß oder in einem anderen neutralen Farbton zu erfolgen. Die Verwendung anderer Farben bedarf der Genehmigung des Vermieters, ebenso das Anbringen von besonderer Wanddekorationen und schwerer Tapeten.
Leider hat meine Mutter in den letzten 10 Jahren nicht mehr renoviert, verwohnt ist die Wohnung trotzdem nicht, aber die Tapeten treffen natürlich nicht - auch wenn sie alle sehr hell sind - den heutigen Zeitgeschmack.
Nun will der Vermieter eh einiges in der Wohnung renovieren (unter anderem neuen Leitungen) und sagt, dass ich, weil meine Mutter sich nicht an die Schönheitsreparaturklausel gehalten hat, alle Tapeten entfernen muss.
Meine Frage ist natürlich, ob der Vermieter damit Recht hat.
Ich muss dazu sagen, dass die Klausel, dass "Das Holzwerk darf nur weiß oder cremefarben gestrichen werden" gar nicht umgesetzt werden kann, weil es in der Wohnung dunkle Vollholztüren gibt. Diese würde ich mit einem Anstrich nur für immer versauen. Allerdings hat er das auch nicht eingefordert.
Vielen Dank für eure Hilfe, diese Klausel zu klären.