Hallo zusammen,
wir wohnen zu viert in einer Wohngemeinschaft. 3 von uns haben im Februar sachgemäß gekündigt.
Gestern lag dann die Bestätigung über den Kündigungseingang von der Hausverwaltung im Briefkasten.
In diesem Schreiben wird der "übrig gebliebenen" Mitbewohner gebeten ebenso zum 31.05. auszuziehen und die WG aufzulösen.
Keinerlei Begründung oder gar die Formulierung "Kündigung" wird verwendet.
Wie lässt sich das verstehen? Darf die Hausverwaltung ohne Angabe von Gründen die WG komplett auflösen?