Vermieter bittet um Auszug WG

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen zu viert in einer Wohngemeinschaft. 3 von uns haben im Februar sachgemäß gekündigt.

    Gestern lag dann die Bestätigung über den Kündigungseingang von der Hausverwaltung im Briefkasten.

    In diesem Schreiben wird der "übrig gebliebenen" Mitbewohner gebeten ebenso zum 31.05. auszuziehen und die WG aufzulösen.
    Keinerlei Begründung oder gar die Formulierung "Kündigung" wird verwendet.

    Wie lässt sich das verstehen? Darf die Hausverwaltung ohne Angabe von Gründen die WG komplett auflösen?

  • Wie sieht die vertragliche Gestaltung aus? Gibt es 4 einzelne Verträge oder nur einen Mietvertrag wo alle als Mieter aufgeführt sind?

  • Eine Kündigung muss nicht unbedingt als Kündigung bezeichnet werden, es muss sich aus der Erklärung nur erkennen zu sein, dass das Mietverhältnis beendet werden soll.

    Grundsätzlich muss dann jedem Mieter einzeln gekündigt werden. Der Vermieter braucht grundsätzlich einen Kündigungsgrund und dieser dürfte nicht darin liegen, das die anderen WG Mitglieder ausziehen, außer es bestehen ganz besondere Umstände eventuell, aber das ist auch nur eine theoretische Überlegung. Ich nehme auch nicht an, das ihr ein Zweifamilienhaus seid mit dem Vermieter.

    Daher erkenne ich keine wirksame Kündigung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!