Sagen wir mal so, wenn die Sache wirklich vor Gericht kommt, könnte ich mir vorstellen, das der Mieter schon so sein Not hat, dem Richter glaubhaft darzulegen, das er Jahrelang in Möbeln gewohnt hat, von denen er nicht genau weiß, wem die gehören.
Der Vermieter hingegen braucht bei der Sachlage ja eigentlich nur zu argumentieren das die Wohung nicht geräumt ist.
Ist das Angebot der Kostenübernahme der Entsorgung des VM´s nicht ein Indiz dafür, dass die Möbel bereits in der Wohnung waren?
Anbei, es waren 20 Monate.
Alles klar - vielen Dank.