Beiträge von hans12345678

    Sagen wir mal so, wenn die Sache wirklich vor Gericht kommt, könnte ich mir vorstellen, das der Mieter schon so sein Not hat, dem Richter glaubhaft darzulegen, das er Jahrelang in Möbeln gewohnt hat, von denen er nicht genau weiß, wem die gehören.

    Der Vermieter hingegen braucht bei der Sachlage ja eigentlich nur zu argumentieren das die Wohung nicht geräumt ist.

    Ist das Angebot der Kostenübernahme der Entsorgung des VM´s nicht ein Indiz dafür, dass die Möbel bereits in der Wohnung waren?

    Anbei, es waren 20 Monate.

    Alles klar - vielen Dank.

    Entscheidend dürfte tatschlich sein, ob nachweisbar ist, das die Möbel dem Vermieter gehöhren, bzw. wenigstens, das die Möbel bei Einzug schon in der Wohung waren. Die schlichte Aussage, "die Möbel gehören nicht mir", dürfte vor Gericht evtl. nicht aussreichen. Das ist einfach unglaubwürdig.

    Immerhin ist es auch denkbar, das du die Möbel vom Vormieter übernommen hast, und dann bist du natürlich auch für die Räumung zuständig.


    Letztendlich, und wenn eine ungeräumte Wohnung zurückgegeben wird, könnte das jedenfalls teuer werden.

    Leider war bei der Wohnungsübergabe und der Anfertigung des Übergabeprotokolls nur der Vermieter und der Mieter selbst vor Ort.

    Von daher ist ein Nachweis in dieser Form nicht vorhanden.


    Würden Sie daher dem Mieter empfehlen nochmals Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und das evt. noch verfügbare Angebot der Entsorung "von der Straße aus" anzunehmen?

    Vielen Dank für den Beitrag

    Bei Einzug wurde doch sicher festgestellt, dass sich in der Wohnung Möbel befinden, die nicht dem Mieter gehören. Gibt es keine Zeugen, die das auch belegen können? Gibt es kein Übergabeprotokoll?

    Vorerst der VM selbst.

    Es gibt ein Übergabeprotokoll allerdings wurden darauf keine Möbel gelistet. Zeugen bei der Übergabe selbst gibt es keine.

    Bei der Übergabe selbst waren Vermieter und Mieter vor Ort.

    Guten Tag,

    folgendes Beispiel:

    Bei Mietvertragsbeginn waren in der Wohnung bereits Möbel vorhanden, die im Mietvertrag selbst allerdings nicht gelistet wurden.

    Gegen Ende des Mietverhältnisses bot der Vermieter dem Mieter per E-Mail an die Entsorgungskosten zu übernehmen, die anfallen, wenn die Möbel von der Straße vor dem Haus von einer Entsorgungsfirma entsorgt werden.

    Der Mieter weigert sich die Möbel auseinanderzubauen und herunter an die Straße zu stellen.


    Nun zu meinen Fragen:

    Auf was sollte der Mieter bei der Wohnungsübergabe am Ende des Mietverhältnisses achten? Bzw. dürfen/sollen die Möbel gelistet werden und wie?

    Wer trägt die Kosten, falls der Vermieter die Möbel auseinanderbauen, heruntertragen und Entsorgen lässt?


    Für konstruktive Antworten bin ich sehr dankbar.


    Anbei: Der Vermieter hat nie angegeben, dass es seine Möbel sind bzw. dies nur mündlich gegenüber dem Mieter zugegeben.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    H.

    PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

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    Grace

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