Schloss an Eingangstür defekt

  • Hallo und guten Morgen,
    vielleicht hat schon einer von Ihnen das gleiche Problem gehabt und kann mir sagen, wie ich mich verhalten soll :

    Beim Betreten der Wohnung zwischen 17.00 und 17.30 Uhr konnte die Eingangstür nicht mehr geöffnet werden. Das Schloss ließ sich nicht mehr drehen. Es steckte kein Schlüssel von innen, u. es war auch kein Schlüssel abgebrochen. Der Hausmeister meinte : Schlüsseldienst anrufen.
    Die Gesamtrechnung beträgt: Euro 422,45. In diesem Betrag sind 158,00 Euro für einen neuen Schlosskasten und Profilzylinder enthalten. Ausserdem stellte er fest, dass die Tür "Wellen wirft" und die Scharniere nicht in Ordnung sind. Das Ganze hätte auch umgekehrt passieren können, so dass im Notfall kein Verlassen der Wohnung möglich gewesen wäre. Die Tür müsste in Ordnung gebracht werden.

    Kontaktierte den Vermieter mündlich und schriftlich, der sich aber mündlich weigerte, die Kosten zu übernehmen. Eine schriftliche Nachricht habe ich nicht erhalten.
    Auch der Mieterverein hat dazu keine eindeutige Meinung. Da ich Ende April aus der Wohnung ausziehe, wurde geraten, den Betrag von der letzten Miete abzuziehen. Nach meiner Meinung wird der Vermieter diesen dann wieder von der Kaution abziehen. Bin auch bereit, 91,00 Euro für Kleinreparatur zu übernehmen.

    Möchte Ihre Meinung dazu lesen. Vielen Dank.

  • Zitat: Der Hausmeister meinte : Schlüsseldienst anrufen.

    Ohoh. Hast du schriftlich, dass du den Schlüsseldienst anrufen sollst? Oder hast der Hausmeister den Auftrag selbst erteilt?
    Ich könnte mir vorstellen, dass du sonst auf den gesamtem Kosten sitzen bleibst, denn im Streitfall, wird jeder Schaden bestritten und man erinnert sich nicht daran, das du beim Hausmeister warst.
    Dann hast du den Schlüsseldienst gerufen (warum auch immer - heißt es dann), also musst du ihn auch bezahlen.

  • Vielen Dank für die Antwort. Habe natürlich nichts schriftliches, der Hausmeister hat sich geweigert den Schlüsseldienst anzurufen. Was blieb anders übrig - an einem Freitag und das noch vor Fasching!

  • Habe noch eine Frage zu diesem Thema: Lt. Schlüsseldienst könnte das noch einmal passieren, da die Eingangstür nicht in Ordnung ist. Wie soll ich mich dann verhalten?? Auf den Hausmeister kann ich mich nicht verlassen. Vielen Dank für die Antwort

  • Hallo mondschein,

    die Wohnungseingangstür gehört zur Mietsache. Lt. § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.
    Ich würde ihm dies schriftlich nachweisbar mitteilen und ihn entsprechend auffordern, zeitnah für Abhilfe zu sorgen.
    Dein Vertragspartner ist übrigens nicht der Hausmeister.

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