Vermieterforderungen

  • Hallo Community,

    ich hoffe ihr könnt einen Forumneuling weiterhelfen.

    Ich bin zum Jahresende von Mönchengladbach nach Düsseldorf gezogen. War auch soweit froh dass alles erledigt ist.

    Bei der Wohnungsübergabe (4 Jahre als Mieter) wurden kleine Mängel festgestellt Kalk an der Badearmatur, eine Paar kleine Farbspritzer am Türrahmen. Dabei hat der neue Mieter gesagt dass er diese selbstständig entfernen kann. Hat den Vermieter nicht gefreut, er war so großzügig und gütig zu sagen "Herr X (also ich) bezahlt alles". Sowohl Mängel als auch die Aussage des neuen Mieters wurden in Übergabeprotokoll eingetragen. Die anwesende Frau von der Hausverwaltung beruhigte mich anschließend, dass ich da raus bin.

    Etwas später, Mitte Januar habe ich festgestellt dass ich den Dauerauftrag zu spät abgebrochen habe und der wurde noch ein letztes mal ausgelöst. Über den Bank zu regeln klappte nicht mehr. Ich hatte den Vermieter angeschrieben, und darum gebeten es zurück zu überweisen. Nach drei Wochen hatte ich die Hausverwaltung angerufen und gebeten bezüglich ausstehender Kaution, Mietzahlung und Übergabeprotokolls den Eigentümer zu fragen. Eine Woche, weiter keine Reaktion, nochmal angerufen. Dann hat mir die Verwaltung zumindestens eine Kopie der Übergabe per Mail zugeschickt und versprochen noch mal beim Eigentümer zu melden.

    Diese Woche habe ich dann selbst den Eigentümer konfrontiert wann ich denn mein Geld zurückbekomme. Als Antwort kam zurück dass es Kosten auf mich zukommen und ich solle entscheiden ob es gegengerechnet werden soll soweit es ausreicht. Ein Paar Photos von Quittungen für neue Badearmatur, neue Gardinenschiene (war eine kleine Ecke rausgebrochen). Ankündigung der kommender Kosten für den Arbeitsaufwand des Mieters und des Eigentümers.

    So sieht meine Geschichte aus<X:D Macht in diesem Fall ein Anwalt Sinn? Oder Anmeldung beim Mieterschutzbund? Ich möchte meine letzte Miete zurück und ich habe keine Interesse und kein Verständnis den Bankett zu bezahlen.

    Grüße und Danke fürs Lesen

  • Auf jeden Fall muss es überprüft werden, was der Vermieter an Ansprüchen stellt. Doch laut deiner Schilderung sind die angeblichen Beschädigungen und die Kosten noch gar nicht klar. Es sind bisher nur Ankündigungen. Daher ist es jetzt für einen Anwalt oder den Mieterbund noch zu früh.

    Ich empfehle dir, zunächst den Vermieter um eine genaue Aufstellung der Beschädigungen und der Kosten zu bitten, die er ersetzt bekommen möchte. Erst dann hast du etwas in der Hand, was überprüfbar ist. Ich finde, in der Regel ist man bei einem Anwalt für Mietrecht besser aufgehoben. Aber in vielen Dingen ist man auch beim Mieterbund gut beraten.

    Es ist nämlich so, dass du als Mieter nur solche Beschädigungen zu ersetzen hast, die du schuldhaft oder fahrlässig verursacht hast. So mancher Vermieter versucht hingegen auch Schäden dem Mieter anzulasten, die durch ganz normalen Gebrauch der Wohnung entstehen. Solche Abnutzung oder Verschlechterung haben aber zulasten des Vermieters zu gehen. Aus diesem Grund ist es nötig, eine genaue Aufstellung zu haben, um die Punkte einzeln dahingehend zu prüfen.

    Daher lässt sich deine Frage aktuell leider noch nicht beantworten. Die zu viel bezahlte Miete musst du natürlich auch zurück bekommen. Aber es ist sinnvoll, das dann im Zusammenhang mit der Kautionsabrechnung als eine Endabrechnung zu erledigen.

    Des Weiteren solltest du noch wissen, dass der Vermieter von der Kaution einen Teil noch länger einbehalten darf für die Nebenkosten. Die Abrechnung derer folgt ja erst noch einiges später. Und für eine eventuelle Nachzahlung darf er Vermieter hierfür von der Kaution einen Teil behalten.

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