Nebenkostenabrechnung – Heizung und Warmwasser geschätzt

  • Hallo zusammen,

    wir haben eine Nebenkostenabrechnung erhalten, wo dir um die 500€ nachzahlen müssen, dies für 5 Monate. Besonders die Werte für die Heizung- und Warmwasserkosten sind im vergleich sehr hoch (Kaltwasser: 182€, Warmwasser 464€). Jetzt kommt der Haken.

    Ich gehe davon aus, dass das Warmwasser geschätzt wurde. Unsere Warmwasserzähler laufen nämlich nicht, das ist ca 2 Monate nach dem wir eingezogen sind aufgefallen. Als dies aufgefallen ist, haben wir umgehend eine Email an die Hausverwaltung geschickt mit dem Hinweis, dass die Zähler nicht laufen. Auf diese Email gab zwar eine Reaktion, jedoch in diese Richtung nicht. Ein paar Wochen später war ein Monteur bei uns, der einen Wasserhahn gewechselt hat. Diesem habe ich das Problem abermals geschildert. Er hat dies in seinem Montagebericht festgehalten der mir vorliegt. Ein dritter, der (ich weiß es leider nicht mehr ganz genau) die Wasserwerte abgelesen hat, sagte mir auch, dass die Warmwasseruhren nicht laufen würden und er das so aufnehmen wird. Ich habe dies freudig bejaht. Darauf haben wir nichts mehr in diese Richtung gehört. Unser versäumen, wir haben auch nicht weiter nachgehakt. Nun ist die Frage, ob dies rechtens ist, dass die Warmwaserkosten geschätzt wurden. In der Betriebskostenabrechung ist ein Hinweis: "Nicht rechtzeitig betriebsbereite Geräte/ Zähler führen zu einer Schätzung im Folgejahr". Ich frage mich nun, wo die Schuld liegt. Wir können zwei von drei mal belegen, dass wir die Hausverwaltung auf die nicht funktionierenden Zählerstände hingewiesen haben, ein drittes mal (noch) nicht, sollte aber auch nachweisbar sein.

    Ist es aus eurer Sicht sinnvoll, dagegen einen Widerspruch einzulegen? Ich gehe stark davon aus, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben werden... aber ein versuch ist es wert?

    Anschließend die Frage, ob wir den offenen Betrag "Unter Vorbehalt" zahlen sollen, und dennoch Einspruch einlegen werden. Oder ob wir den Betrag nicht zahlen = die Frist verstreichen lassen (diese endet am 14.02.) und den Widerspruch schriftlich vorbringen. Oder ob wir den Betrag anteilig begleichen und (zB 20%) einbehalten, welches wir auf den Widerspruch beziehen?

    Habt Ihr dazu bereits Erfahrung oder generelle Empfehlungen, wie man in einem solchen Fall am besten handeln könnte?

    Vielen Dank im voraus,

  • Das Gesetz sieht vor, dass der Verbrauch einmalig geschätzt werden darf. In §9a der Heizkostenverordnung sind dafür 3 Möglichkeiten zur Auswahl gegeben:

    • Schätzung aufgrund anderer Zeiträume (das entfällt, da ihr ja erst eingezogen seid)
    • Verbrauch von vergleichbaren anderen Räumen im Objekt
    • Bildung eines Durchschnittverbrauchs des Objekts

    Der Vermieter kann das nach billigem Ermessen auswählen.

    Sollte der Vermieter nicht nicht eine dieser Möglichkeiten die Schätzung genommen haben, steht es dir nach §12 HeizKV zu, den Betrag um 15% zu kürzen. Falls nicht der Zähler ausgetauscht wird, kannst du die Kürzung im Folgejahr auf jeden Fall vornehmen. Denn man darf nicht eine Schätzung auf Grundlage einer Schätzung machen.

  • Vielen Dank für deine Antwort.

    Das bedeutet, einmal Schätzen durch eine der drei Möglichkeiten ist im laut §9a in Ordnung. Jedoch ist bei der nächsten Abrechnung, die allem Anschein nach im März kommt, dann nicht mehr ok. Besonders, weil wir die Hausverwaltung Frühzeitig darauf hingewiesen haben (durch drei verschiedene Kontaktpunkte), dass die Zähler nicht laufen?

    Ich mutmaße, dass wir uns nach dem Sachverhalt schnellstmöglich darum kümmern sollten, dass die Zähler gewechselt werden, damit wir uns das auf Dauer sparen...

    Wir haben den Betrag nun unter Vorbehalt gezahlt und gleichzeitig Widerspruch eingelegt. Wir haben die Hausverwaltung aufgefordert anzugeben, wie sie auf den Wert kommen.

  • Ich mutmaße, dass wir uns nach dem Sachverhalt schnellstmöglich darum kümmern sollten, dass die Zähler gewechselt werden, damit wir uns das auf Dauer sparen...

    Ja, ich würde da auch die Hausverwaltung mehr auf die Nerven gehen bis sie es geschafft haben, die Zähler austauschen zu lassen. Es ist ja schön, wenn man die 15% abziehen darf. Aber befriedigend ist das auch nicht. Man will als Mieter in der Regel ja bezahlen, aber dann doch den korrekten Betrag.

    Wir haben den Betrag nun unter Vorbehalt gezahlt und gleichzeitig Widerspruch eingelegt.

    Die 15% hättest du auch gleich selber abziehen dürfen. Ich meine, man kann natürlich unter Vorbehalt zahlen. Aber nun bist du es, der dem Geld hinterher läuft. Besser steht man da, wenn der Vermieter sich bemühen muss, den Streitpunkt zu klären, wenn er das geforderte Geld will. Aber das muss jeder selber wissen, wie er vorgehen will. War jetzt nur mine Meinung.

    Wir haben die Hausverwaltung aufgefordert anzugeben, wie sie auf den Wert kommen.

    Das hätte der Vermieter bereits in der Abrechnung kenntlich machen müssen durch irgend einen Hinweis, mit welcher Methode er die Schätzung vorgenommen hat. Wenn das fehlt, kannst du nicht einschätzen, ob eine der erlaubten Methoden angewendet wurde. Und somit kannst du direkt die 15% abziehen. Es ist der Vermieter, der auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung im Sinne des § 259 BGB zu achten hat.

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