Keinen eigenen Stromzähler

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag.

    Mir ist bewusst, dass normalerweise der Mieter sich drum kümmert, bei Neueinzug in eine Wohnung sich mit seinem eigenen Zähler bei einem Stromanbieter anmelden muss.

    Nun ist es aber so, dass ich in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien wohne und es für das ganze Haus nur einen Stromzähler gibt. Das Haus war mal ein Einfamilienhaus, wurde nun in 3 Wohnungen geteilt aber es gibt trotzdem nur ein Stromzähler.

    Beim EInzug bzw. unterschreiben des Mietvertrags, hat meine Vermieterin mir erzählt, dass die Stromkosten mit in der Miete die ich an sie überweise enthalten sind und ich mich nicht anmelden muss, da es ja nur einen Zähler gibt. Das heißt, dass meine Vermieterin angemeldet ist mit dem Zähler bei den Stadtwerken und monatlich für das Haus die Stromkosten bezahlt.

    Es ist aber nichts im Vertrag festgehalten. Es ist in den Nebenkosten keine Pauschale für Strom aufgelistet. Im Mietvertrag steht rein gar nichts über Strom.

    Jetzt ist die Frage, wie ist das rechtlich ? Könnte es sein das ich eine saftige Nachzahlung bekomme? Oder muss sie für den Strom aufkommen (Sie sagte ja, dass bezahlt Sie von der Miete) , weil es nur einen Stromzähler gibt.

    Könnte es sein, dass sie noch eine Abrechnung über Strom macht und als Verteilerschlüssel die Wohnfläche nimmt, dass wir dann Nachzahlen müssen ? Sie kann ja gar nicht nachweisen, wer was verbraucht hat.

    Abschließende Frage: Wenn nichts im Mietvertrag festgehalten ist und es nur ein Stromzähler gibt, hätte Sie am besten einfach im Mietvertrag eine Pauschale festgelegt. Da Sie das aber nicht gemacht hat, wie sieht es rechtlich aus?

    Danke für eure Hilfe

  • Der Strom kommt aus der Steckdose, sagt man so leichtfertig. Aber für die Beantwortung der Frage müssen wir man anschauen, wie bzw. durch wen der Strom in die Steckdose hinein kommt. Das ist gar nicht so einfach im ersten Moment, weil es ganz selbstverständlich ist, dass der Strom schon fließt, wenn man in eine Wohnung einzieht.

    Der Vermieter kann sagen, und so ist es ja üblich, dass zur Miete nur die Wohnung gehört ohne Strom und man sich selber anmelden muss. Das kann der Vermieter deswegen sagen, weil es normalerweise zu jeder Wohnung einen Stromzähler gibt, welcher Eigentum des Stromversorgers ist. Also obwohl die Leitungen im Haus vorhanden sind, ist es der Stromversorger, der den Strom in die Steckdosen bringt.

    In deinem Fall ist es anders. Dort hört die vertragliche Pflicht des Stromversorgers beim einzigen Stromzähler auf, die Vermieterin hat einen Vertrag mit dem Stromversorger und bezahlt an diesen. Somit ist nun deine Vermieterin zu deinem Stromlieferanten geworden, da sie die Verteilung im Haus selbst übernimmt.

    Nun hat die Vermieterin aber einen Fehler gemacht, indem sie die Belieferung und Abrechnung des Stroms nicht im Vertrag geregelt hat. Das wäre aber erforderlich. Denn die Vermieterin kann sich nun auch nicht auf die Betriebskostenverordnung berufen. Denn in dieser ist die Abrechnung des Haushaltsstroms gar nicht vorgesehen.

    Lange Rede kurzer Sinn: Die Vermieterin ist verpflichtet, die Stromversorgung in der Wohnung zu ermöglichen, egal ob über den Versorger oder durch sie selbst. Denn Strom in der Wohnung zu haben gehört zum vertragsgemäßen Zustand einer Wohnung. Aber sie kann es nicht abrechnen mit dir, denn das hätte im Vertrag vereinbart werden müssen. Somit ist der Strom bereits pauschal in der Grundmiete mit enthalten.

  • Danke für deine schnelle Antwort :)

    Das heißt im großen und ganzen bin ich auf der sicheren Seite, richtig ?

    Ich hätte dann noch eine Frage:

    Und zwar ist im Mietvertrag eine Heizkostenvorrauszahlung von 100€ fest gehalten.

    Nun ist es aber so, dass wir keine normale Heizungsanlage haben sondern eine elektrische Fußbodenheizung. ( neue Heizungsanlage wird aber gerade gebaut da die Fußbodenheizung zu teuer ist)

    Die Fußbodenheizung bezahle ich dann ja sozusagen über Strom. Bzw bezahlt sie dann ja über Strom.

    Nun ist da aber diese vertraglich festgehaltene 100€ Heizkostenvorrauszahlung von der meine Vermieterin mir gar keine Abrechnung machen kann, weil es ja keine Heizungsanlage gibt.


    Sehe ich das dann richtig, dass ich einen Rückzahlungsanspruch von meinen Heizkostenvorrauszahlung habe. Die Abrechnungsfrist ist jetzt nach 12 Monaten abgelaufen. Und sie kann ja auch gar keine Abrechnung machen, da es keine Heizungsanlage in diesem Sinne gibt.

    Danke schon mal :)

  • Das heißt im großen und ganzen bin ich auf der sicheren Seite, richtig ?

    Sagen wir mal so. Wir können hier nur insoweit antworten, als dass die Infos gegeben sind. Sollte etwas fehlen oder sich in irgend einem Punkt ein anderer Sachverhalt ergeben, der nicht bekannt war, hätte das zu einer anderen Einschätzung geführt. Aus diesem Grund kann ich das über meine o.g. Antwort hinaus gehend nicht so pauschal beantworten.

    Sehe ich das dann richtig, dass ich einen Rückzahlungsanspruch von meinen Heizkostenvorrauszahlung habe. Die Abrechnungsfrist ist jetzt nach 12 Monaten abgelaufen. Und sie kann ja auch gar keine Abrechnung machen, da es keine Heizungsanlage in diesem Sinne gibt.

    Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Denn man muss schon differenzieren zwischen dem Haushaltsstrom (also Steckdosen, Licht etc), und andererseits der elektrischen Energie zum Heizen. Somit dürfte die Vermieterin letzteres durchaus abrechnen. Einen Rückzahlungsanspruch sehe ich also nicht direkt.

    Die Vermieterin zu irgend einer Abrechnung zu zwingen, halte ich nach meiner Meinung für weniger zweckdienlich. Denn das Heizen mit Strom ist sehr teuer. Wahrscheinlich würden die tatsächlichen Kosten höher liegen. Es wäre von daher vielleicht auch aus deiner Sicht sinnvoller, die 100€ als Pauschale zu betrachten und die Sache damit bewenden zu lassen. Aber vielleicht hat ja ein anderer User noch einen weiteren Gedanken dazu.

  • Okay weiß ih Bescheid.


    Zu der Heizkostengeschichte:

    Sie kann doch aber nur elektrische Energie abrechnen wenn sie auch eine Abrechnung darüber erstellen kann. Sie muss ja eine Abrechnung darüber stellen weil es eine Vorrauszahlung ist und keine Pauschale.

    Zu den Heizkosten gibt es meiner Meinung nach auch kein Verteilerschlüssel im Mietvertrah festgehalten.

    Oder könnte sie dann doch eine Abrechnung vorlegen wie oben geschrieben. Strom fürs ganze Jahr auf die Wohnfläche aufteilen und dann eine Heizkostenabrechnung erstellen ?

    Das kann doch nichts rechtens sein, dass nichts im Vertrah festgehalten ist und ich zahle 100€ und sie rechnet nicht ab. Klar es könnte auch teurer sein aber die Abrechnungsfrist ist ja eh nach 12 Monaten abgelaufen, dass sie nichts mehr von mir verlangen kann, richtig ?

  • Zu den Heizkosten gibt es meiner Meinung nach auch kein Verteilerschlüssel im Mietvertrah festgehalten.

    Das muss auch nicht im Mietvertrag festgehalten sein. Denn die Vorschriften ergeben sich aus dem Gesetz, wenn nichts anderes vereinbart ist.

    Klar es könnte auch teurer sein aber die Abrechnungsfrist ist ja eh nach 12 Monaten abgelaufen, dass sie nichts mehr von mir verlangen kann, richtig ?

    Ja richtig. Nach den 12 Monaten der Abrechnungsfrist kann keine Nachforderung mehr gestellt werden.

    Aber lassen wir für das, was ich zum Ausdruck bringen möchte, mal unbeachtet, wie die Vermieterin das abrechnen will ohne Zähler. Wenn nun zu erwarten ist (da Heizen mit Strom teuer ist), dass ein höherer Betrag als die 100€ heraus kommen würde, dann ist es doch wenig sinnvoll, Stress zu machen, eine Abrechnung zu bekommen. Das bitte ich zu überlegen für dich selber. Eine Abrechnung in Händen zu haben, um dann festzustellen, man bekommt nichts zurück, ist doch der Mühe nicht wert. Unabhängig vom Rechtsanspruch muss man auch überlegen, was sinnvoll ist.

    Vielleicht gelingt es ja der Vermieterin, eine Abrechnung vorzulegen, die auch vor einem Gericht Bestand hätte. Das weiß ich nicht, da ich das Haus nicht kenne, und du weißt es wahrscheinlich selber nicht genau. Und Spekulationen finde ich nicht gut. Falls die Vermieterin eine Abrechnung vorlegt, kann man sie prüfen.

  • Okay alles klar, Danke für deine Mühe.

    Ich verstehe deine Aussage, angenommen Sie würde eine Abrechnung erstellen und diese ist auch Rechens und es kommt dabei raus, dass ich nichts wieder bekomme. Dann war der Aufwand bzw Stress machen umsonst.

    Nur da ich eigentlich überzeugt davon bin, dass sie keine Abrechnung erstellen kann, habe ich ja diesen Rückzahlungsanspruch. Im BGB steht dass wenn man Vorrauszahlungeb tätig und darüber nicht abgerechnet wird dass man dann ein Zurückbehalterecht der Vorrauszahlung hat bis eine Abrehnung erstellt wurde. Da ich aber jetzt grade ausgezogen bin kann ich dieses Zurückbehalterecht nicht mehr nutzen sondern habe direkt einen Rückzahlungsanspruch. Entweder sie zahlt es zurück da sie keine Abrechnung erstellen kann oder wenn sie eine erstellt, ist es für mich relativ egal ich sehe nur ob ich was wieder bekomme oder eben nicht.

    Ich war vor einigen Wochen bei der Verbraucherzentrale und die haben mir halt gesagt, ich solle auf jeden Fall von dem Rückzahlungsanspruch Gebrauch machen, da wir keine Heizungsanlage haben und die auch nicht darüber abrechnen kann.

    Nun wollte ich eiglt einmal hier sicher gehen und nachfragen wie ist das sehr.

  • Alles richtig was du schreibst und gelesen hast. Man hat einen Rückforderungsanspruch, wenn keine Abrechnung vorgelegt wird.

    Aber der unbekannte Faktor an der Überlegung ist, ob sie tatsächlich keine Abrechnung erstellen kann und wird. Vielleicht kann sie eine ordnungsgemäße Abrechnung erstellen, wir wissen es nicht. Das ist bisher nur eine Annahme.

    Und die Aussage der Verbraucherzentrale stimmt so auch nicht ganz. Nur weil keine Zentralheizung vorhanden ist bedeutet das nicht unbedingt, dass keine Abrechnung möglich ist. Vielleicht hat die Fußbodenheizung ja irgend welche Meßgeräte eingebaut.

    Nein, wirklich sicher gehen kannst du nicht, da es einige unbekannte Sachverhalte gibt. Mein Vorschlag ist, nach dem Ablauf der Abrechnungsfrist konfrontierst du die Vermieterin einfach mal damit, dass du gern die vertraglich vereinbarte Heizkostenabrechnung bekommen möchtest. Je nachdem was sie sagt, kann man weiter überlegen, was du tust. Und wenn sie eine Abrechnung liefert, kann man prüfen, ob diese plausibel ist.

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