Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag.
Mir ist bewusst, dass normalerweise der Mieter sich drum kümmert, bei Neueinzug in eine Wohnung sich mit seinem eigenen Zähler bei einem Stromanbieter anmelden muss.
Nun ist es aber so, dass ich in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien wohne und es für das ganze Haus nur einen Stromzähler gibt. Das Haus war mal ein Einfamilienhaus, wurde nun in 3 Wohnungen geteilt aber es gibt trotzdem nur ein Stromzähler.
Beim EInzug bzw. unterschreiben des Mietvertrags, hat meine Vermieterin mir erzählt, dass die Stromkosten mit in der Miete die ich an sie überweise enthalten sind und ich mich nicht anmelden muss, da es ja nur einen Zähler gibt. Das heißt, dass meine Vermieterin angemeldet ist mit dem Zähler bei den Stadtwerken und monatlich für das Haus die Stromkosten bezahlt.
Es ist aber nichts im Vertrag festgehalten. Es ist in den Nebenkosten keine Pauschale für Strom aufgelistet. Im Mietvertrag steht rein gar nichts über Strom.
Jetzt ist die Frage, wie ist das rechtlich ? Könnte es sein das ich eine saftige Nachzahlung bekomme? Oder muss sie für den Strom aufkommen (Sie sagte ja, dass bezahlt Sie von der Miete) , weil es nur einen Stromzähler gibt.
Könnte es sein, dass sie noch eine Abrechnung über Strom macht und als Verteilerschlüssel die Wohnfläche nimmt, dass wir dann Nachzahlen müssen ? Sie kann ja gar nicht nachweisen, wer was verbraucht hat.
Abschließende Frage: Wenn nichts im Mietvertrag festgehalten ist und es nur ein Stromzähler gibt, hätte Sie am besten einfach im Mietvertrag eine Pauschale festgelegt. Da Sie das aber nicht gemacht hat, wie sieht es rechtlich aus?
Danke für eure Hilfe