Mietminderung

  • Schönen Guten Tag,

    Ich habe folgende Probleme:

    Die Klingelanlage funktioniert nicht sprich ich kann keine Pakete annehmen geschweige denn unangemeldeten Besuch.

    Der Abfluss der Dusche ist mit dem Küchenablauf verbunden, wenn Ich im der Küche Wasser ablasse kommt in der Dusche Wasser hoch. (Habe mal abgespühlt und dann roch das Badezimmer nach Fisch)

    In der Dusche läuft das Wasser nicht richtig ab, sodass Ich beim Duschen in Wasser stehe (Dusche ist dann zu 3/4 voll) was dazu beiträgt das Dreck und Haare nicht ablaufen können und die Dusche immer dreckig ist.

    Die Fenster sind nicht richtig dicht (durch den Vormieter) man kann bei geschlossenen Fenster nach draußen gucken. (Weil sich das Holz verzogen hat)

    Im Sommer war die Wohnung regelrecht unbewohnbar. Draußen herrschten 40° in der Wohnung war es dann schon Sauna ähnlich.

    Die Fenster haben eigentlich eine eigene Abdunklung zum runterziehen, die sind aber leider nicht vorhanden.

    Am "Panorama Fenster" trat Wasser aus sodass ich mitten in der Wohnung eine große Fütze hatte. (Ist 1x passiert bis dato nicht mehr)

    Die Ursache dafür konnte ich leider nicht bestimmen.

    Es sind keine Steckdosen Leisten installiert. (Keine Ahnung ob sich der Vermieter darum kümmern muss)

    Dem Mieter hatte ich das mündlich mit der Klingenanlage erzählt (anfang Dezember) Hätte er sich darum gekümmert hätte ich ihm das mitteilen wollen.

    Leider hat er nicht reagieren wollen, weswegen Ich leider andere Seiten aufziehen muss.:rolleyes:

    Finde ich sehr Schade.

    Zu meinen Anliegen.

    Ich weiß halt nicht um wie viel ich die Miete kürzen darf, weiß jemand wie viel ich Einfordern darf?

    Einmal editiert, zuletzt von Henne93 (2. Februar 2019 um 15:56)

  • Ich habe noch etwas vergessen:

    Im Sommer haben wir hier ein Tauben Problem.

    Die koten die Dachfenster zu und das lüften gestaltet sich als schwierig.

    Ich hatte auch schon 3x besuch von Tauben während des lüftens.

    Nebenan ist eine Fleischerei die teilweise schon um 4:30 anfangen zu arbeiten.)

    Ich stehe um 5:00 auf (was dann noch zu verschmerzen war)

    Einmal editiert, zuletzt von Henne93 (2. Februar 2019 um 16:14)

  • Wurde der Vermieter beweisbar schriftlich über die Mängel informiert? (Einwurfeinschreiben) , Wobei ich das Problem mit dem Abfluss als vernachlässigbar ansehe. Seit dem es Abflussreiniger in flüssiger Form zu kaufen gibt, sind auch solche Abwasserleitungen frei zu kriegen.

    Es sind keine Steckdosen Leisten installiert

    Das ist auch nicht Sache des Vermieters, darum muss man sich als Mieter kümmern.

    Zu meinen Anliegen.

    Ich weiß halt nicht um wie viel ich die Miete kürzen darf, weiß jemand wie viel ich Einfordern darf?

    So lange man den Vermieter nicht beweisbar mit Fristsetzung von ca. 14 Tagen nach Datum unter Zugzwang gesetzt hat, ist der Gedanke an eine Mietminderung verfrüht. Wenn sich dann nichts an den Mängeln positiv ändert, dann sollte man mithilfe einer Suchmaschine vergleichsweise nach ähnlichen Mietminderungen Ausschau halten. Foren ist es nicht erlaubt Prozentzahlen zu nennen. Das dürfen nur Anwälte und Mietervereine.

  • Das mit den Steckdosen wusste ich nicht. Danke dafür.

    Die Miete werde ich nicht direkt kürzen sondern erst eine Mängelliste aufstellen.

    Wenn die nicht behoben werden innerhalb einer bestimmten Frist werde ich die Miete kürzen. (4Wochen)

    Diesbezüglich habe ich gelesen ist es dem Mieter freigegeben wie hoch er kürzen darf. (Angemessen versteht sich von selbst)

    Die Mängelliste etc. würde ich in Begleitung eines Angehörigen o. Freundes überreichen, damit er nicht behaupten kann er hätte nichts erhalten.

    Ist meine erste Wohnung daher weiß ich nicht genau wie ich Verfahren soll.

    Einmal editiert, zuletzt von Henne93 (2. Februar 2019 um 17:48)

  • Hallo!

    Grundsätzlicher Hinweis! Mietminderungen nur nach Rechtsberatung durchführen.

    Wende dich für eine Rechtsberatung an den ortsansässigen Mieterverein. Hast du

    eine Rechtsschutzversicherung, bitte einen Anwalt aufsuchen.

    Gruß



  • Eine Fristsetzung für eine Mietminderung ist nicht erforderlich, bereits mit der Mängelanzeige kann man die Miete mindern. Ob man das so macht ist die andere Frage.

    Diesbezüglich habe ich gelesen ist es dem Mieter freigegeben wie hoch er kürzen darf.

    Nein. Das Gericht prüft immer, ob die Minderung zu hoch ist. Nehmen wir mal an, man darf die Miete um 10% kürzen, kürzt man dann um diese Zahl oder niedriger sagt das Gericht nur es ist angemessen, kürzt du um 11% dann darfst du den 1% nachzahlen. Im schlimmsten Fall kürzt man die Miete solange zu hoch, dass ein Grund zur Kündigung besteht.

    Daher den Ratschlag von Grace befolgen.

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