Guten Tag!
Folgende Situation ist eingetreten: Eine Großmutter hat ihrem Enkel eine Eigentumswohnung (Altbau) überschrieben. Die dort zur Miete wohnende Person hat einen Mietvertrag auf Lebzeit(Brutto warm 250 Euro fest) und im MV wurden einige Reparaturen vereinbart, welche nun nach über 5 Jahren immernoch nicht durch den damaligen Vermieter / Verwalter durchgeführt worden sind. Dazu sollte eine fehlende Flurtür eingebaut werden, die Eingangstür (vers. Einbruch) repariert werden und der Fußboden (5cm gefälle) ausgeglichen werden.
Der Mieter wollte nun diese Mängel einklagen obwohl der neue Vermieter dazu stellung genommen hat und mehrere Termine zur Begutachtung mit Fachkraft vorgeschlagen hat, insbesondere was die Eingangstür angeht.Der Fusboden ist Altbau und müsse laut Anwalt toleriert werden. Fehlende Flurtür soll laut vorherigem Vermieter vorhanden gewesen sein.
Mittlerweile informiert der Mieter den neuen Vermieter über eine Mietminderung von 30 % und schreibt unverschämt freche Briefe deren Inhalt nichts mit den eigentlichen Reparaturen zu tun hat.
Wie sollte sich der neue Vermieter verhalten und mit dieser Situation umgehen. Ist er an diese Vereinbarungen gebunden und wenn ja, was muss getan werden?
Der neue Vermieter hat die beschriebenen Schäden / Mängel selbst begutachtet und konnte keine Funktionsbeeinträchtigung am Fußboden feststellen bzw. die Eingangstür wurde anscheinend bereits einmal repariert (weist keine groben schäden mehr auf was auf den Bildern nach dem vers. Einbruch vorher zu erkennen war).
Ich schreibe gerne mehr details zu diesem Fall falls Sie diese benötigen sollten.
Mich interessiert primär die Frage, ob der Mieter nicht von seinem vorherigen Vermieter die Reparaturen einklagen muss / sollte und ob die Mietminderung von 30 % überhaupt möglich ist, da der neue Vermieter eine Begutachtung mehrmals angeboten hat.
Vielen Dank im Voraus!