Beiträge von harrygee

    Hallo!

    Vielen Dank für die ausführlichen Beiträge. Nach mehreren Terminen, die zur Begutachtung vorgeschlagen wurden, ist folgendes herausgekommen:

    Der Mieter hat beim ersten Termin nach eigener Angabe keine Zeit gehabt und hat mit dem Antwortschreiben ausführliche Informationen über die beauftragte Firma bzw. Personen verlagt. (Diese hat er aber aus privaten Gründen nie erhalten, da es im Beisein des Vermieters nicht erforderlich ist, meiner Meinung nach).

    Beim zweiten Mal war er nicht anwesend und hat es nicht am Hauseingang vermerkt oder vorher schriftlich bzw. telefonisch abgesagt. Beim dritten Termin hat er mit einem Schreiben zugestimmt, ist aber erneut nicht angetroffen worden. Bei den beiden letzten Terminen hat der Vermieter mit einem Hauswart und einem Freund als Zeugen die Begutachtung durchführen wollen.

    Nach Abmahnung des Vermieters, der Mieter solle die geminderte Zahlung für den Monat April erstatten, schreibt der Mieter er wäre zu Huase gewesen und hätte auf den Mieter gewartet. Die Türsprechanlage sei angeblich seit Monaten Defekt und der Vermieter wisse darüber bescheid. Dies stimmt aber nicht, denn es ist kein Schreiben vom Mieter vorgelegt worden, wo auch dieser Mangel erörtert wurde. Dies ist soweit ich weiß Sache der Hausverwaltung, welche der Vermieter nun darüber in Kenntnis setzen sollte.

    Der Mieter wiederspricht der Abmahnung und begründet die Mietminderung weiterhin damit, dass diese noch zu Zeiten des vorherigen Vermieters stattgefunden hat (Seit Dezember 2010, dieser hat aber nicht auf die angeforderten Reparaturen reagiert) und deshalb nun auf den neuen Vermieter übertragen hat. Die ersten drei Monate des Jahres 2011 hat der Mieter allerdings in voller Höhe bezahlt.

    Es liegen keine Anwaltliche Schreiben vor, welche dem neuen Vermieter zugestellt worden sind, dass eine Mietminderung in diesem Fall möglich ist bzw. eben auf diese Art und weise durchführbar ist.

    Meine Frage ist nun, hat mit den o.g. Ereignissen der Mieter seinen Anspruch verwirkt oder ist der Vermieter erneut rechtlich dazu verpflichtet weitere Termiene zu stellen. Ist es Sinvoll eine erneute Abmahnung in 2-3 Wochen zu schreiben und danach einen Anwalt einzuschalten?

    Des weiteren ist noch Folgende Situation, welche mir Fragen aufwirft: In den Schreiben des Mieters an den Vermieter beschimpft dieser ihn als nicht kompetent und unfähig und wendet sich an den alten Vermieter bzw. deren Vertretung, um eine Neue Eingangstür zu bekommen (Grund der Mietminderung). Ein Recht darauf hat er nicht, da der Eigentümer nicht mehr die Großmutter ist. Zudem ist es sehr kontrovers, da der Mieter nun 5 Jahre mit defekter Eingangstür gelebt hat, diese vom Ex-Vermieter nie repariert wurde und der Mieter sich nun erneut an ihn wendet? Ich verstehe das nicht.

    Dann habe ich mich also nicht geirrt mit der Annahme, dass die Mietminderung nicht rechtsmäßig ist. Wenn der Mieter nun einige Monate die Miete nicht in voller Höhe Bezahlt (trotz Mahnungen, welche ihm der Enkel dann zuschicken wird), bleibt also nur die Möglichkeit dies über einen Anwalt einzuklagen. Mit der Aufhebung des Mietvertrages kann man dann in diesem Fall nicht drohen oder besteht diese Möglichkeit? Wahrscheinlich nur wenn die Miete überhauptnicht gezahlt wird.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir schon gedacht, dass die Übernahme alle Pflichten mitnimmt. Allerdings würde es mich interessieren, ob der Mieter im Recht ist trotz angebotener Begutachtung (die er jetzt doch noch akzeptiert hat) einfach so die Miete mindern kann.

    Das ganze wurde ja wie ich mitbekommen habe schon vorher von seinem Anwalt an die Vorherige Besitzerin formuliert da sie nicht auf seine Schreiben reagirt hat. Mittlerweile (so meine Meinung) greift das Schreiben seines Anwalts nicht für den Enkel. Es müsste also abwarten ob der Enkel reagiert oder nicht und erst dann könnte er rechtlich Mietminderung stellen. Aber nicht wenn versucht wird das Problem aus der Welt zu schaffen. Oder irre ich mich da ?

    Guten Tag!

    Folgende Situation ist eingetreten: Eine Großmutter hat ihrem Enkel eine Eigentumswohnung (Altbau) überschrieben. Die dort zur Miete wohnende Person hat einen Mietvertrag auf Lebzeit(Brutto warm 250 Euro fest) und im MV wurden einige Reparaturen vereinbart, welche nun nach über 5 Jahren immernoch nicht durch den damaligen Vermieter / Verwalter durchgeführt worden sind. Dazu sollte eine fehlende Flurtür eingebaut werden, die Eingangstür (vers. Einbruch) repariert werden und der Fußboden (5cm gefälle) ausgeglichen werden.

    Der Mieter wollte nun diese Mängel einklagen obwohl der neue Vermieter dazu stellung genommen hat und mehrere Termine zur Begutachtung mit Fachkraft vorgeschlagen hat, insbesondere was die Eingangstür angeht.Der Fusboden ist Altbau und müsse laut Anwalt toleriert werden. Fehlende Flurtür soll laut vorherigem Vermieter vorhanden gewesen sein.

    Mittlerweile informiert der Mieter den neuen Vermieter über eine Mietminderung von 30 % und schreibt unverschämt freche Briefe deren Inhalt nichts mit den eigentlichen Reparaturen zu tun hat.

    Wie sollte sich der neue Vermieter verhalten und mit dieser Situation umgehen. Ist er an diese Vereinbarungen gebunden und wenn ja, was muss getan werden?

    Der neue Vermieter hat die beschriebenen Schäden / Mängel selbst begutachtet und konnte keine Funktionsbeeinträchtigung am Fußboden feststellen bzw. die Eingangstür wurde anscheinend bereits einmal repariert (weist keine groben schäden mehr auf was auf den Bildern nach dem vers. Einbruch vorher zu erkennen war).

    Ich schreibe gerne mehr details zu diesem Fall falls Sie diese benötigen sollten.

    Mich interessiert primär die Frage, ob der Mieter nicht von seinem vorherigen Vermieter die Reparaturen einklagen muss / sollte und ob die Mietminderung von 30 % überhaupt möglich ist, da der neue Vermieter eine Begutachtung mehrmals angeboten hat.

    Vielen Dank im Voraus!

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