Hallo!
Vielen Dank für die ausführlichen Beiträge. Nach mehreren Terminen, die zur Begutachtung vorgeschlagen wurden, ist folgendes herausgekommen:
Der Mieter hat beim ersten Termin nach eigener Angabe keine Zeit gehabt und hat mit dem Antwortschreiben ausführliche Informationen über die beauftragte Firma bzw. Personen verlagt. (Diese hat er aber aus privaten Gründen nie erhalten, da es im Beisein des Vermieters nicht erforderlich ist, meiner Meinung nach).
Beim zweiten Mal war er nicht anwesend und hat es nicht am Hauseingang vermerkt oder vorher schriftlich bzw. telefonisch abgesagt. Beim dritten Termin hat er mit einem Schreiben zugestimmt, ist aber erneut nicht angetroffen worden. Bei den beiden letzten Terminen hat der Vermieter mit einem Hauswart und einem Freund als Zeugen die Begutachtung durchführen wollen.
Nach Abmahnung des Vermieters, der Mieter solle die geminderte Zahlung für den Monat April erstatten, schreibt der Mieter er wäre zu Huase gewesen und hätte auf den Mieter gewartet. Die Türsprechanlage sei angeblich seit Monaten Defekt und der Vermieter wisse darüber bescheid. Dies stimmt aber nicht, denn es ist kein Schreiben vom Mieter vorgelegt worden, wo auch dieser Mangel erörtert wurde. Dies ist soweit ich weiß Sache der Hausverwaltung, welche der Vermieter nun darüber in Kenntnis setzen sollte.
Der Mieter wiederspricht der Abmahnung und begründet die Mietminderung weiterhin damit, dass diese noch zu Zeiten des vorherigen Vermieters stattgefunden hat (Seit Dezember 2010, dieser hat aber nicht auf die angeforderten Reparaturen reagiert) und deshalb nun auf den neuen Vermieter übertragen hat. Die ersten drei Monate des Jahres 2011 hat der Mieter allerdings in voller Höhe bezahlt.
Es liegen keine Anwaltliche Schreiben vor, welche dem neuen Vermieter zugestellt worden sind, dass eine Mietminderung in diesem Fall möglich ist bzw. eben auf diese Art und weise durchführbar ist.
Meine Frage ist nun, hat mit den o.g. Ereignissen der Mieter seinen Anspruch verwirkt oder ist der Vermieter erneut rechtlich dazu verpflichtet weitere Termiene zu stellen. Ist es Sinvoll eine erneute Abmahnung in 2-3 Wochen zu schreiben und danach einen Anwalt einzuschalten?
Des weiteren ist noch Folgende Situation, welche mir Fragen aufwirft: In den Schreiben des Mieters an den Vermieter beschimpft dieser ihn als nicht kompetent und unfähig und wendet sich an den alten Vermieter bzw. deren Vertretung, um eine Neue Eingangstür zu bekommen (Grund der Mietminderung). Ein Recht darauf hat er nicht, da der Eigentümer nicht mehr die Großmutter ist. Zudem ist es sehr kontrovers, da der Mieter nun 5 Jahre mit defekter Eingangstür gelebt hat, diese vom Ex-Vermieter nie repariert wurde und der Mieter sich nun erneut an ihn wendet? Ich verstehe das nicht.