Eigenbedarfskündigung trotz zahlreicher Wohnungen

  • Hallo zusammen,

    unsere 5er WG hat gestern eine Eigenbedarfskündiung von unserem Vermieter (eine GbR aus 2 Personen) erhalten. Die Wohnung soll für die Eltern des Vermieter X eingesetzt werden.

    Wir wissen jedoch das der Vermieter X unter privat Namen mehrere Wohnungen in der gleichen Stadt, eine sogar im gleichen Gebäudekomplex, anbietet.

    1. Darf der Vermieter mehrere Wohnungen als Privat Person, neben der GbR, anbieten?

    2. Können wir der Eigenbedarfskündigung aufgrund dieser Wohnungen widersprechen?

    Firmenname gelöscht! Bitte keine Firmennamen nennen

    Grace

  • 1. Darf der Vermieter mehrere xxxxxx Wohnungen als Privat Person, neben der GbR, anbieten?

    Warum sollte er das nicht dürfen? Hat er mehrere Wohnungen, kann er diese auch als Ferienwohnungen o.ä. vermieten.

    Ansonsten ist eine Gemeinschaft aus mehreren Personen, die einen gewissen gemeinschaftlichen Zweck erfüllt, automatisch eine GbR.

    Nebenbei bemerkt, stellt Ihr als WG auch eine GbR da.

    Wir wissen jedoch das der Vermieter X unter privat Namen mehrere xxxxxx Wohnungen in der gleichen Stadt, eine sogar im gleichen Gebäudekomplex, anbietet.

    Das ist irrelevant. Der Vermieter kann sich hier tatsächlich eine Wohnung aussuchen. Anders würde es nur aussehen, wenn der Vermieter in Eurem Haus, auf Eurer Etage eine absolut identische Wohnung besitzt.

    Sobald sich die anderen Wohnungen aber auf einer anderen Etage oder einem anderen Ortsteil befinden, kann er Euch kündigen.

    Eurer Strohhalm wäre nur eine eventuell formell falsche Kündigung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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