Guten Abend.
im Mietvertrag steht:
Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters kleine Tiere (z.B. Ziervögel und Zierfische) in den Wohnräumen halten. ...
Jede darüber hinausgehende Tierhaltung (z.B. Hund und Katze) innerhalb der Mietwohnung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und wird nur für den Einzelfall erteilt und kann widerrufen werden, wenn der Mieter auflagen nicht einhält, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden
oder die Mietsache und das Grundstück beeinträchtigt werden.
Meinen Vermieter bat ich freundlich um die Zustimmung für eine Wohnungskatze. Ich versicherte ihm, dass ich alle eventuellen Schäden unaufgefordert beseitige. Eine saubere und schadenfreie Wohnung bei Auszug ist für mich selbstverständlich.
Als Antwort bekam ich, dass er eine Tierhaltung generell nicht duldet, weil es sich um einen Neubau handelt! Im Mietvertrag würde dies auch stehen.
Nach meinen Recherchen dazu, bin ich auf dem Stand, dass das kein triftiger Grund ist die Tierhaltung generell zu verbieten, oder?
Ein generelles Tierverbot ist ja sowieso ungültig und steht auch nicht im Mietvertrag, wie er sagte?
Liebe Grüße