Guten Abend,
ich möchte meinen Vermieter nun noch einmal um Erlaubnis bitten.
Ich habe heute in den Unterlagen zum MV nachgeschaut und es gibt ein Blatt, welches er mir im Nachhinein (nachdem der MV unterschrieben war) zum Unterschreiben gegeben hat, worin steht:
"Vermieter und Mieter haben sich, bereits im Mietvertrag darauf verständigt, dass im Haus keine Haustiere geduldet werden."
Eine zusätzliche individuelle Vereinbarung ist das aber nicht. Es wurde sich weder darüber verständigt, noch steht es so im Mietvertrag.
Ich habe heute einen Brief geschrieben, worin ich ihn erneut um Erlaubnis bitte:
Guten Tag Herr xy,
da das Wohnen alleine doch sehr einsam und deshalb der Wunsch nach einem tierischen Begleiter noch größer geworden ist, möchte ich Sie noch einmal, wie im Mietvertrag stehend, darum bitten, der Katzenhaltung zuzustimmen.
Es handelt sich um eine ältere, ruhige Ragdollkatze, welche kastriert und natürlich regelmäßig tierärztlich versorgt ist. Das Wesen des Tieres ist als äußerst sanft und gutmütig bekannt.
Im Moment habe ich viel Zeit, da ich aus gesundheitlichen Gründen im nächsten halben Jahr zu Hause sein werde. Die Katze wäre also nie lange Zeit alleine zu Hause, was mir auch wichtig ist.
Ich habe mich lange und ausführlich mit dem Thema Katzenhaltung in Mietwohnungen auseinandergesetzt und ich wurde belehrt, dass diese nur im Ernstfall verweigert werden darf (penetrante Störung der anderen Mieter durch Lärm, Schmutz oder Gestank,...) und ein generelles Tierhalteverbot nicht zulässig ist.
Rücksicht auf Mitmieter ist mir natürlich wichtig. Der sehr freundliche Umgang im Haus soll darunter selbstverständlich nicht leiden.
Auch ist eine individualvertragliche Regelung nur dann wirksam, wenn diese im Einzelfall durch beide Parteien ausgehandelt wurde.
Das von Ihnen angefertigte Schreiben: „Weitere Übereinkünfte", wurde uns im Nachhinein zum Unterschreiben ausgehändigt und die Regelung: Vermieter und Mieter haben sich, bereits im Mietvertrag darauf verständigt, dass im Haus keine Haustiere geduldet werden, stimmt so nicht. Im Mietvertrag steht, dass die Zustimmung des Vermieters benötigt wird.
Dass die Wohnung bei Auszug so vorzufinden ist, wie bei Einzug, steht im Mietvertrag und ist selbstverständlich.
Gerne unterschreibe ich auch einen zusätzlichen Vertrag diesbezüglich, um Sie und Ihr Mietobjekt nochmals abzusichern.
Einer Erlaubniserteilung spricht nichts dagegen, daher bitte ich Sie der Haltung zuzustimmen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen