Ich bin Hauptmieterin von einer Wohnung in Berlin. Die Wohnung ist 60m2 groß und hat Kuche, Bad, ein kleines Zimmer und ein großes Zimmer/Wohnzimmer mit Balkon.
Ich möchte jetzt gerne daß meine Schwester bei mir einzieht und hab dem Vermieter um Zustimmung für Untermiete von einem Zimmer gebeten. Ich hab dabei in meiner Nachricht nichts über mein Interesse angegeben.
Der Vermieter hat dann geantwortet daß er die Untermiete normalerweise nicht erlaubt, nur bei berechtigtem Interesse. Aber "aus Kulanz" erlauben sie die Untermiete jetzt für 6 Monate.
Dann haben wir den nächsten Tag einen Brief bekommen von der Verwaltung, wo sie bestätigen daß die Untermiete für 6 Monate erlaubt ist und nicht unbefristet werden kann weil dafür "die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind".
Also, in unsere E-maildiskussion haben sie gar nicht nach diesem berechtigtem Interesse gefragt, aber auch nichts über "räumliche Voraussetzungen" geschrieben. Jetzt schreiben sie uns einen Brief daß sie es ablehnen weil "die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind". Heißt das, die 2-Zimmer-Wohnung sei jetzt plötzlich zu klein für zwei Geschwister?
Was denkt ihr von dieser Situation?