Beiträge von JSKndasa9

    Das Problem ist das sie die Erlaubnis Widerrufen haben bevor die überhaupt in Kraft getreten ist. Hier könnte man auch diskutieren wie man das werten soll. Ich würde ja sagen, der Widerruf ist unwirksam, aber da kann man auch anders argumentieren.

    Deine Schwester kann ja sowieso ein paar Wochen als Besuch da sein, in der Zeit könnte man alles weitere einleiten. Aber falls es zu keiner gütlichen Einigung kommt, müsste man die Schwester notfalls woanders unterbringen.

    Eine Überbelegung scheidet da dann sowieso aus.

    Ah nein, also sie haben die Erlaubnis nicht widerrufen. Sie haben erst mal via Mail angegeben dass Untermiete nur bei berechtigtem Interesse möglich ist obwohl sie nicht gefragt haben ob dieses Interesse es gibt oder nicht. Sie haben dann angegeben dass sie es aus Kulanz für 6 Monate erlauben können.

    Das haben sie dann mit einem Brief bestätigt, haben dabei aber als Grund für die Befristung angegeben dass das mit den räumlichen Voraussetzungen zu tun hat (und haben dann über berechtigtem Interesse nicht weiter gesprochen). Also diese Erlaubnis für 6 Monate ist noch immer aktuell.

    Das sie die Untermiete nur Ablehnen können bei einen berechtigten Grund. Eine Überbelegung kommt grundsätzlich als ein solcher Grund in Betracht. Dürfte bei dir aber ziemlich sicher nicht vorliegen. Wie groß ist denn das weitere Zimmer?

    Wenn sie sich weiter weigern muss man auf Zustimmung klagen. Einfach aufnehmen sollte man die Person nicht, weil man dann eine Kündigung riskieren könnte.

    Dank für deine Antwort.

    das weitere Zimmer ist ung. 16 m2. Das größere Zimmer ist 22 m2. Also ich sehe total kein Problem. In der Vergangenheit (war damals ein andere Eigentümer und Verwaltung) hat hier auch schon mit Zustimmung einen Untermieter gewohnt und das war damals kein Problem.

    Riskiere ich jetzt mit dem Einziehen meiner Schwester (wofür sie also bis 6 Monate Zustimmung gegeben haben) dass ich irgendwie akzeptiert habe dass die Untermiete nur begrenzt ist auf 6 Monate, oder kann ich einfach meine Schwester einziehen lassen für jetzt und mich dann während diesen 6 Monaten weiter beklagen bis sie Zustimmung geben?

    Was ich übrigens auch nicht verstehe ist wie es sein könnte dass es irgendwie eine Überbelegung gebe aber das sie es dann "aus Kulanz" 6 Monate erlauben...sowas stimmt doch einfach nicht!

    Ich bin Hauptmieterin von einer Wohnung in Berlin. Die Wohnung ist 60m2 groß und hat Kuche, Bad, ein kleines Zimmer und ein großes Zimmer/Wohnzimmer mit Balkon.

    Ich möchte jetzt gerne daß meine Schwester bei mir einzieht und hab dem Vermieter um Zustimmung für Untermiete von einem Zimmer gebeten. Ich hab dabei in meiner Nachricht nichts über mein Interesse angegeben.

    Der Vermieter hat dann geantwortet daß er die Untermiete normalerweise nicht erlaubt, nur bei berechtigtem Interesse. Aber "aus Kulanz" erlauben sie die Untermiete jetzt für 6 Monate.

    Dann haben wir den nächsten Tag einen Brief bekommen von der Verwaltung, wo sie bestätigen daß die Untermiete für 6 Monate erlaubt ist und nicht unbefristet werden kann weil dafür "die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind".

    Also, in unsere E-maildiskussion haben sie gar nicht nach diesem berechtigtem Interesse gefragt, aber auch nichts über "räumliche Voraussetzungen" geschrieben. Jetzt schreiben sie uns einen Brief daß sie es ablehnen weil "die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind". Heißt das, die 2-Zimmer-Wohnung sei jetzt plötzlich zu klein für zwei Geschwister?

    Was denkt ihr von dieser Situation?

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