Aktuell ist es unmöglich Miete zu zahlen, da das Konto vom Vermieter aufgelöst wurde und der Vermieter sich nicht meldet, sowie jeglichen Kontakt abblockt.
Für wie lange bin ich verpflichtet, die Miete rückwirkend zu zahlen, wenn er sich in Zukunft doch entscheidet, eine Zahlungsmöglichkeit mitzuteilen?
Im gegebenen Fall ist es so, dass ich untervermiete, und die sich auch fragen, wieso sie überhaupt Miete an mich zahlen sollen, wenn ich die Miete gar nicht weiterreichen kann. (Klar: der Untermietvertrag ist von meinem Mietvertrag unabhängig!) Trotzdem steht die Überlegung im Raum, die Untermiete zu verringern. Allerdings möchte ich auch nicht irgendwann die ganze fällige Miete bezahlen müssen, während die Untermieter weniger gezahlt haben. Da würde ich ja ein finanzielles Risiko eingehen.