verstehe ich es richtig......?

  • Hallo guten Abend,

    ich bin ganz kurz hier angemeldet und möchte direkt eine Frage los werden, ob ich etwas richtig verstehe.
    Am 22.7.10 hat mein Vermieter eine große Hausmodernisierung angekündigt, die im September statt finden sollte für eine Dauer von ca. 3 Monten. Es waren Anbauten am Haus, die sicherheitsgefährdent waren und nicht betreten werden durften, dadurch hat die Modernisierung erst Mitte März angefangen, nachdem die Anbauten von der Stadt abgerissen waren. Die Schuld der Verzögerung trifft also nicht meinen Vermieter.
    In dem Schreiben vom Juli 2010 weist er auf das außerordentliche Kündigungsrecht hin, dass zum Ablauf des Monats nach Erhalt des Schreibens berechtigt.
    Nun zu meiner ursprünglichen Frage: Bedeutet das, dass ich nur im letzten Jahr, also im August berechtigt war außerordentlich zu kündigen? Tatsächlich findet die Modernisierung aber 7 Monate später statt, als ursprünglich angekündigt.
    Er hat übrigens angekündigt die Miete in 2011 nicht zu erhöhen.
    Ich suche allerdings eine Wohnung und möchte einfach wissen, zu wann ich kündigen kann, wenn ich eine Wohnung finden sollte.
    Ich hoffe es ist nicht unverschämt, dass ich als Neue direkt eine Frage stelle!?
    Ich bin für hilfreiche Tips dankbar.

    Einen schönen Abend und Gruß

  • Hallo, Du unverschämte Fragestellerin "3-zimmer-köln":),

    ob jetzt noch ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht, kann ich Dir verbindlich nicht sagen.
    Vielleich genügt Deinen Bedürfnissen die Info, dass Du sowieso mit gesetzlicher Frist kündigen kannst, d.h.: Wenn der VM die Kündigung (nachweislich) bis zum 3.4. hat, zum 30.6.

    Grüsse von K nach K;)

  • Das außerordentliche Kündigungsrecht ist nur in Verbindung mit der Modernisierungsankündigung zu sehen.

    Wenn Sie das Mietverhältnis erst jetzt beenden möchten, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, wie Berny bereits gepostet hat.

  • Hallo Berny,
    danke für Deine Antwort.
    Gruwo hat mir auch geantwortet und schreibt, dass in meinem Fall die 3 Monate Kündigungsfrist gelten.
    Schade, aber jetzt weiß ich woran ich bin.
    Ich wünsche einen schönen Abend!

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