Mündlicher Mietvertrag

  • Hallo,

    Ich wohne seit ca. 2,5 Jahren in einer Mietwohnung die meiner Freundin und zwei Cousins von ihr gehört ohne schriftlichen Mietvertrag. Nun sollte ich ab September 150,- mehr Miete bezahlen (ich zahle 200,- was ihr Vorschlag damals war) weil ihre Cousins das für zu wenig empfanden (Wohnung ist alt und wurde bei meinem Einzug von mir renoviert also gestrichen und kleinere Schönheitsreparaturen).

    Dieses wurde mir drei Tage vorher über WhatsApp mitgeteilt. Auf ein Gespräch meinerseits das das wohl so einfach auch nicht ginge und ich auch ohne schriftl. Mietvertrag gewisse Rechte habe kam dann Mitte September eine schriftliche Kündigung per Einschreiben wegen Eigenbedarf. Allerdings ohne irgendwelche Angaben von Gründen nur wir kündigen Ihnen fristgerecht zum 31.12 wegen Eigenbedarf. Nun will sie auch noch Nebenkosten von mir obwohl nichts anderes als die 200,- ausgemacht waren. Wohlgemerkt ich zahle Strom, Wasser, Müll selbst!

    Wer weiß was dann noch bei der Übergabe kommt! Geht das alles so einfach bin da echt unsicher.

  • Geht das alles so einfach bin da echt unsicher.

    Nichts davon geht einfach.

    Mieterhöhung müssen schriftlich erfolgen und da gibt es auch eine Kappungsgrenze.

    Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen unwirksam und kann getrost ignoriert werden, trotzdem natürlich aufbewahren.

    Nebenkosten müssen nur bezahlt werden wenn vereinbart. Da nichts vereinbart worden ist, fällt das erstmal raus. Ich denke das über zwei Jahre nur die Miete gezahlt werden musste und sonst auch keine Forderung gibt, dürfte das nicht das Problem sein. Auch das du gewisse Kosten bereits selbst bezahlst spricht für die Annahme.

    Es gibt gewisse Möglichkeiten sowas nachträglich zu vereinbaren, so etwa § 313 Störung der Geschäftsgrundlage oder § 242 Treu und Glauben, aber da gibt es sehr hohe Anforderungen und es reicht nicht einfach "wir finden jetzt es ist zu wenig Geld" Dafür muss sich gravierend was verändert haben.

  • Jetzt hatte ich heute noch eine Rechnung für die Wartung der Gastherme im Briefkasten. Beauftragt von der Vermieterin aber direkt an mich adressiert. Nun soll ich die Rechnung bezahlen?

  • Nun soll ich die Rechnung bezahlen?

    Die Wartung von Heizungen und Thermen gehört zu den umlagefähigen Kosten, da beißt die Maus keinen Faden ab. In der Regel werden diese Rechnungen vom Vermieter bezahlt, der auch die Arbeit in Auftrag gegeben hat und über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet.

  • Die Wartung von Heizungen und Thermen gehört zu den umlagefähigen Kosten, da beißt die Maus keinen Faden ab.

    Nur muss auch vereinbart worden sein, das die Kosten umgelegt werden dürfen und daran kann es hier mangeln.

    Ich würde mich darauf nicht einlassen. Von einem Anwalt die rechtliche Lage beurteilen lassen und dann entsprechend darauf hinweisen, das man die Umlage nicht vereinbart worden ist und das jede Kostentragung entsprechend abgelehnt wird.

  • Nur muss auch vereinbart worden sein, das die Kosten umgelegt werden dürfen und daran kann es hier mangeln.

    Nö, muss nicht. Es reicht aus, wenn im Mietvertrag die Zahlung von Betriebskosten vereinbart ist. Und das dürfte wohl in den meisten Verträgen so zu lesen sein.

  • s reicht aus, wenn im Mietvertrag die Zahlung von Betriebskosten vereinbart ist.

    Dann weise diese Vereinbarung mal bei einen mündlichen Vertrag nach ohne das jemals eine Abrechnung erstellt worden ist und die Miete auch keinen solchen Verwendungszweck aufweist.

    Eingangspost überhaupt gelesen?

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