Indexmietvertrag - Mieterhöhung - Zeitpunkt und Prozente strittig

  • Hallo,

    wir haben in einem seit 6 Jahren währenden Mietverhältnis nun die 2 Mieterhöhung erhalten. Wenn man den Paragraphen des MV hierzu betrachtet, stellt sich die Frage, ob die Voraussetzung hierzu überhaupt gegeben ist.

    wortwörtlicher Auszug:

    Ändert sich der Lebenhaltungskostenindex aller privaten Haushalte in Deutschland gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn oder der letzten Mieterhöhung um mehr als 5%, ändert sich die Miete im gleichen Verhältnis, wobei einer Erhöhung durch den Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden muss. (§ 557b Abs.3 BGB) und voraussetzt, dass die letzte Änderung ein Jahr zurückliegt. Die Herabsetzung der Miete richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    Die letzte Mieterhöhung war zum 01.09.17 um 5%. Nun verlangt man aktuell noch einmal 2,5%. Die Prozente sind jedoch nicht nachvollziehbar, denn vom VPI vom 1.09.17 zum aktuell verfügbaren neuesten Stand sind es nur 1,9%. Zudem sind ja noch gar keine 5% erreicht, so dass die Miete gar nicht erhöht werden dürfte.

    Oder interpretiere ich den Text falsch? Meines Wissens nach muss für eine neuerliche Indexierung der VPI der letzten Preiserhöhung herangezogen werden und nicht der Stand zum Einzug.

    Kann hier jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank.

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