Hallo. Ich wohne seit dem 1.8 in einer WG. Der Vermieter ( ist auch gleichzeitig Eigentümer ) hat heute Abend ohne Erlaubnis mein Zimmer betreten. Die Zimmertür war nicht verschlossen, womit er sich im recht sieht, da es ja sein Eigentum ist. Zudem hat er gerochen das ich in dem Zimmer rauche. Das hat er mir sofort untersagt. Ist er im recht? Darf er das? Es handelt sich um ein möbliertes Zimmer. Mein Mietvertrag ist nur ein halbes Jahr gültig, da man mit den WG-Mitbewohnern klarkommen soll. Beim Einzug hat mir der Vermieter versichert, dass der Vertrag verlängert wird sobald das halbe Jahr rum ich. Mann solle sich nur mit den WG-Mitbewohnern verstehen. Nun hat er mir gedroht den Mietvertrag auslaufen zu lassen, falls ich weiter im Zimmer rauche. Von den Mitbewohnern gibt es keine Beschwerden. Bei mir ist, wenn ich rauche das Fenster immer geöffnet. Es riecht auch nur im Zimmer nach Rauch. Im Flur hat der Vermieter 2 Monate auch nichts gerochen. Vielen Dank für die Antworten.
Rauchen im WG Zimmer
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Bmwcompact -
5. Oktober 2018 um 20:33 -
Erledigt
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Wohnt der Vermieter selbst mit in der Wohnung?
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Hallo,
das Konzept einer WG hat der Gesetzgeber nicht wirklich beruecksichtigt, so dass das immer von den Richtern ausgelegt wird. Wohnt der Vermieter mit in der Wohnung, wird das Betreten der Zimmer ueblicherweise nicht beanstandet. Und selbst wenn es mal anders ist: Das wuerde Dich nur zur Kuendigung berechtigen, mehr nicht.
Zum Thema Rauchen: Bei einer im Ganzen gemieteten Wohnung kann das nicht untersagt werden. Ist lediglich ein Zimmer in einer WG vermietet, haengt das von den Umstaenden des Einzelfalls ab. Hier muss naemlich Dein Recht auf Rauchen mit dem Recht der uebrigen Mitbewohner auf Unterlassen von Geruchsbelaestigung / Gesundheitsfgefaehrdung abgewogen werden. Das ist eine Einzelfallentscheidung. Meines Erachtens duerftest Du den Kuerzeren ziehen, wenn es nicht gerade aus irgendwelchen Gruenden vollkommen unzumutbar ist, zum Rauchen vor die Tuer zu gehen.
Vorausgesetzt, das halbe Jahr Mietdauer ist gueltig vereinbart, steht es dem Vermieter vollkommen frei, ob er den Vertrag verlaengert / erneuert oder nicht. Es sei denn, Du hast das schriftlich von ihm, dass der Mietvertrag verlaengert wird.
cu
Guenni
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