Kündigung wegen Nichtanerkennung der Änderung der Hausordnung

  • Wir wohnen in einem 4 Familienhaus. Sind aber nur noch zwei Mieter. Es besteht eine Hausordnung laut Mietvertrag abwechselnd den Winterdienst zu erledigen.

    Ab 2015 waren wir noch drei Parteien. Da haben wir unserem Verwalter mitgeteilt, das wir nur bereit wären den Winterdienst zu dritt zu erledigen, wenn kaum Schnee fällt.

    Ansonsten würden wir die Änderung der Hausordnung nicht akzeptieren.

    Die Hausordnung kann nur mit Einverständnis der Mieter geändert werden. Ist dies aber auch ein Grund zur Kündigung?

  • Als Hinweis: Wenn es in dem Haus leerstehende Wohnungen gibt, dann sind die restlichen Mieter nicht verpflichtet, den Winterdienst für diese Wohnungen zu erledigen.

    Für diese leeren Wohnungen muss dann der Vermieter einspringen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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