Wir wohnen in einem 4 Familienhaus. Sind aber nur noch zwei Mieter. Es besteht eine Hausordnung laut Mietvertrag abwechselnd den Winterdienst zu erledigen.
Ab 2015 waren wir noch drei Parteien. Da haben wir unserem Verwalter mitgeteilt, das wir nur bereit wären den Winterdienst zu dritt zu erledigen, wenn kaum Schnee fällt.
Ansonsten würden wir die Änderung der Hausordnung nicht akzeptieren.
Die Hausordnung kann nur mit Einverständnis der Mieter geändert werden. Ist dies aber auch ein Grund zur Kündigung?
 
		